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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabstätten auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hohenroda

Abgelaufene Nutzungsrechte an Grabstätten und mangelhafte Pflege an Grabstellen auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hohenroda

Hiermit wird gem. § 30 (2) der Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht, dass die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, nach Ablauf der Ruhefrist (30 Jahre) die Grabmale und sonstige baulichen Anlagen zu entfernen.

Falls die Anlage nicht entfernt wird, kann die Friedhofsverwaltung entsprechend der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Hohenroda in der derzeit gültigen Fassung gemäß § 9 Ersatzvornahme vollziehen. Die Gebühren hierfür sind dann von den Nutzungsberechtigten zu übernehmen.

Alle Nutzungsberechtigten sowie Angehörige verstorbener Nutzungsberechtigter von abgelaufenen Grabstellen sollen sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.

Zudem werden Nutzungsberechtigte sowie die Angehörigen verstorbener Nutzungsberechtigter, deren Grabstellen in ungepflegten Zustand sind, gebeten, die Grabstellen innerhalb von zwei Monaten in den vorgeschriebenen Zustand zu versetzen. Für diesen Aufruf gilt § 31 der vorgenannten Friedhofsordnung.

Bei Rückfragen steht ihnen die Friedhofsverwaltung, Frau Hugo-Rudolph unter Tel. 06676/9200-14, gerne zur Verfügung.