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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 33/2024
Gemeindeverwaltung
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Die Gemeinde Hohenroda informiert:

Straßenreinigung und Grundstückspflege innerhalb der Gemeinde Hohenroda

Derzeit wächst allerorts das Grün. Mehrfach wurden an die Gemeinde Hohenroda Hinweise herangetragen, dass einige Haus- und Grundstückseigentümer/innen ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Straßenreinigung sowie der Pflege und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern nicht nachkommen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohenroda (StrRS) sind alle Grundstückseigentümer/innen verpflichtet, der Straßenreinigung einschließlich Beseitigung des Unkrautbewuchses regelmäßig nachzukommen.

Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis zur Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte.

Auch besteht eine Verpflichtung, die vom Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Sträucher und Hecken regelmäßig zu schneiden, damit die Fußgänger/innen sowie der Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auf unserer Homepage www.hohenroda.de unter der Rubrik „Satzungen“.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um entsprechende Beachtung und eigenverantwortliche Umsetzung.

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt, Frau Schröder / Frau Tag, Tel. (0 66 76) 92 00 11 gerne zur Verfügung.