Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenroda in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung und dem Hess. Gesetz über Kommunale Abgaben Hundehalter/innen verpflichtet sind, alle ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Für die Anmeldung sind folgende Bestimmungen bzw. Fristen zu beachten:
Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung Hohenroda, Finanzabteilung, Frau Frank (Tel. 066 76/92 00 18), erfolgen.
Entsprechende Formulare hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage www.hohenroda.de unter der Rubrik „Dokumente & Formulare“.
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung über unsere Homepage. Die entsprechende Anwendung finden Sie unter der Rubrik: Online-Services oder über die Suche: Hundesteuer.
Bei der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, mit der die Hunde außerhalb des Grundstückes bzw. der Wohnung zu versehen sind.
Hunde, die ohne gültige Hundesteuermarke angetroffen werden, können eingefangen werden, da anzunehmen ist, dass sie nicht versteuert sind.
Hundehalter/innen, die bisher die Anmeldung ihres Hundes versäumt haben, werden gebeten diese umgehend nachzuholen.
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hohenroda, 13.08.2024