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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 33/2024
Gemeindeverwaltung
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Meldepflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenroda in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung und dem Hess. Gesetz über Kommunale Abgaben Hundehalter/innen verpflichtet sind, alle ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Für die Anmeldung sind folgende Bestimmungen bzw. Fristen zu beachten:

  1. Wer im Gebiet der Gemeinde Hohenroda einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Hundesteuerstelle anzumelden.
  2. Neugeborene Hunde sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist anzumelden.
  3. Die Anmeldefrist für Hunde, die länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen und auf Probe oder zum Anlernen gehalten werden, beträgt zwei Wochen nach Ablauf der zwei Monate.

Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung Hohenroda, Finanzabteilung, Frau Frank (Tel. 066 76/92 00 18), erfolgen.

Entsprechende Formulare hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage www.hohenroda.de unter der Rubrik „Dokumente & Formulare“.

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung über unsere Homepage. Die entsprechende Anwendung finden Sie unter der Rubrik: Online-Services oder über die Suche: Hundesteuer.

Bei der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, mit der die Hunde außerhalb des Grundstückes bzw. der Wohnung zu versehen sind.

Hunde, die ohne gültige Hundesteuermarke angetroffen werden, können eingefangen werden, da anzunehmen ist, dass sie nicht versteuert sind.

Hundehalter/innen, die bisher die Anmeldung ihres Hundes versäumt haben, werden gebeten diese umgehend nachzuholen.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hohenroda, 13.08.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hohenroda
gez. Stenda
Bürgermeister