Am 30.03.2023 fand eine ordentliche Genossenschaftsversammlung statt, deren Gegenstand im Wesentlichen die Verwendung des aufgelaufenen Jagdertrags, Neuverpachtung der Jagdbezirke sowie Wahlen zum Vorstand und zum Jagdausschuss waren.
Dem Genossenschaftsausschuss obliegen laut Satzung diverse Kontrollfunktionen gegenüber dem Vorstand.
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Mansbach-Soislieden umfasst – vorbehaltlich der Aktualisierung durch ein neues Jagdkataster – eine bejagbare Gesamtfläche von 1.042 ha. Er ist seit 2011 in drei Teilbezirke (Ost, Süd, West) aufgeteilt. Entsprechend den vorliegenden Anträgen der bisherigen Pächter wurden die Teilbezirke ab 01.04.2023 für zehn Jahre wie folgt neu verpachtet:
Heinrich Ferdinand Fischer, Im Siffig 34, Hohenroda-Mansbach;
Hartmut Herbst, Dörrbergstr. 19, Hohenroda-Mansbach;
Hartmut Herbst, Dörrbergstr. 19, Hohenroda-Mansbach und
Kerstin Blankenbach, Soislieden 5, Hohenroda-Soislieden
in Pächtergemeinschaft.
Der Teilbezirk Ost (448 ha) wird im Wesentlichen eingegrenzt durch die Landstraße von Mansbach nach Oberbreitzbach, die Ortsstraßen “Paupelswiese“ und “Im Siffig“ (via Höfe Brodd und Holland), verlängert bis zur Landesgrenze, einschließlich der Gemarkungsteile Ulsterrain und Ulstersack.
Der Teilbezirk Süd (293 ha) schließt sich südlich der Ortsstraße “Im Siffig“ an und umfasst die Gemarkungsteile Täfter Feld, Am Mansbach, Mühlrain, Buchenberg, Lehnchen bis zur Landstraße von Mansbach nach Ufhausen.
Der Teilbezirk West (301 ha) beginnt nordwestlich der Landstraße Mansbach-Ufhausen, umfasst die Gemarkungsteile Soislieden, Dörrberg, Sperlingslust, Weinberg, Hauck, Elm und endet an den Gemarkungsgrenzen zu Oberbreitzbach-Schwarzengrund.
Nicht zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mansbach-Soislieden gehört die Grasburg, da diese mit mehr als 75 ha zusammenhängender Fläche einen Eigenjagdbezirk des Landes Hessen bildet, der vom Landesbetrieb HessenForst gemeinsam mit angrenzenden Flächen einer gesonderten Angliederungsgenossenschaft eigenständig bewirtschaftet/verpachtet wird.
Laut Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 30.03.2023 soll vom Kassenbestand zum Ende des Jagdjahres 2022/2023 (31.03.2023) unter Einbehaltung von Rückstellungen und einer
Wildschadenreserve eine Ausschüttung an die Jagdgenossen erfolgen. Maßgebend für die Verteilung ist das Jagdkataster, das zuletzt im Jahr 2008 erstellt wurde. Der Vorstand hat daher beschlussgemäß am 17.04.2023 bei dem Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) die Erstellung eines neuen Jagdkatasters in Auftrag gegeben. Eine Entwurfskarte dazu lag im Juli vor und wurde vom Vorstand überarbeitet. Die endgültige Ausfertigung des Katasters durch die Behörde wird nunmehr erwartet.
Es wird nach Erstellung satzungsgemäß zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen ausgelegt werden.
Hierzu sowie zu den Modalitäten der anschließenden Auszahlung wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.