Sehr geehrte Damen und Herren,
am Donnerstag, dem 1 1.09.2025 (alljährlich am zweiten Donnerstag im September) findet der fünfte bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr ist die Auslösung der verschiedenen Warnmittel vorgesehen.
Geplant die zentrale Auslösung der an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angebundenen Warnmittel (HessenWARN, NINA, Werbetafeln, Rundfunk etc.) einschließlich CellBroadcast durch den Bund und die dezentrale parallele Auslösung aller Sirenen in Hessen durch die hessischen Zentralen Leitstellen.
In Orten, in denen die Sirenen noch nicht über den Tetra-Digitalfunk angesteuert werden oder noch nicht für eine hessenweite Auslösung (GSSI 2710604, Sub &OI) programmiert sind, bitte ich sicherzustellen, dass eine lokale Auslösung am 11.09.2025, beginnend um 11.00 Uhr mit dem Warnton „Warnung der Bevölkerund' (Tetra-Steuercode: $2000) erfolgt. Um eine einheitliche und zeitgleiche Auslösung der Warnmittel zu gewährleisten, bitte ich die Gemeinden, bis zum 05.09.2025 Kontakt mit ihrer jeweiligen unteren Katastrophenschutzbehörde/Leitstelle aufzunehmen und zu veranlassen, dass seitens der Leitstellen die Auslösung zum angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Die unteren Katastrophenschutzbehörden und die zugeordneten Leitstellen bitte ich, die entsprechenden Auslösungen vorzubereiten und zum o.g. Zeitpunkt durchzuführen.
Eine Auslösung der bereits hessenweit zentral über das Tetra-Netz ansteuerbaren Sirenen (GSSI 2710604, Sub &01, Steuercode $2000) erfolgt durch die Zentrale Leitstelle Kassel.
Sollte der Warnton „Warnung der Bevölkerung" bei den gemeindlichen Sirenen noch nicht möglich sein, so ist stattdessen der Warnton „Feueralarm" zu verwenden. Damit wird die Funktionsfähigkeit dieser Sirenen ebenfalls überprüft und die Bevölkerung über die grundsätzliche Flächenabdeckung des Sirenennetzes informiert.
Sofern die vorgenannten Sirenen den Warnton „Warnung der Bevölkerung" ausstrahlen können, ist ab 1 1 :45 Uhr auch das Signal „Entwarnung" auszulösen (im Tetra-Netz: Steuercode $2001).
Falls Störungen bei den kommunalen Warnmitteln erkannt werden, ist eine entsprechende Instandsetzung durchzuführen bzw. zu veranlassen.
Sollten Fehlfunktionen/Nichtfunktion von Warnmitteln nicht nur einzelne Endgeräte/-typen oder Sirenenstandorte betroffen haben, so ist dies dem Innenministerium (per Mail: V2@hmdis.hessen.de) über die zuständige Zentrale Leitstelle bis spätestens 13:00 Uhr mit den Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu melden.
Für eine lokale Öffentlichkeitsarbeit finden Sie in der Anlage ergänzende Hinweise und Links.
Mit freundlichen Grüßen
- Auszug aus einer Präsentation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -
| 1. | Es gibt in Deutschland viele Wege und Mittel, um Menschen vor Gefahren zu warnen, darunter z.B. Sirenen, Warn-Apps und Cell Broadcast. Dieser Mix ermöglicht, dass sehr viele Menschen mit Warnungen erreicht werden können.Jeder Warnkanal hat Vor- und Nachteile, deswegen besteht ein breiter Warnmix aus analogen & digitalen Kanälen. |
| 2. | Um das Warnsystem nachhaltig zu stärken, sind regelmäßige Stresstests notwendig. Deswegen werden Technik und Funktionalitäten am bundesweiten Warntag auf die Probe gestellt. Die Aufdeckung von Schwachstellen ist ein Erfolg und dient der Verbesserung des Systems. |
| 3. | Die Bevölkerung trägt maßgeblich zur Wirksamkeit und Weitergabe von Warnungen bei („Sicherheitspartnerschaft"). Der Austausch von Informationen und Feedback zwischen Bevölkerung und Bevölkerungsschutz dient der gemeinschaftliChen Stärkung des Warnsystems. |
Informationen des BBK zum bundesweiten Warntag:
www.bbk.bund.de/bundesweiter-warntag
Diesbezügliches „Pressekit" des BBK:
https://www.bbk.bund.de/DE/lnfothek/Presse/Mediakits/Presse-BuWaTa/presse-buwata node.html