am 18.09.2023 um 19:30 Uhr
im Bürgerbegegnungsstätte Ausbach,
Dorfplatz 4 im OT. Ausbach.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren gemäß § 56 HGO durch Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung vom 04.09.2023 geladen.
Es ist die 16. Sitzung der am 01. April 2021 begonnenen Legislaturperiode.
Es sind erschienen: — 19
a) | Gemeindevertretung |
|
|
| Pfaff, Hans-Albert | SPD | 7 |
| Fischer, Andreas | SPD |
|
| Aubel, Martin | SPD |
|
| Budesheim, Dagmar | SPD |
|
| Müller-Reusch, Petra | SPD |
|
| Metz, Martin | SPD |
|
| Suresch, Jürgen | SPD |
|
| Bräu, Alexander | SPD |
|
| Kümmel, Emil | FWH | 7 |
| Wuchert, Stefan | FWH |
|
| Kimpel, Karsten | FWH |
|
| Altmüller, Frank | FWH |
|
| Schul, Marc | FWH |
|
| Steinhauer, Tanja | FWH |
|
| Mares, Sven | FWH |
|
| Berk, Uwe | CDU | 3 |
| Kurz, Silvia | CDU |
|
| Steiner, Christoph | CDU |
|
| Kümpel, Erhard | FDP | 2 |
| Schneider, Rita | FDP |
|
Es fehlten entschuldigt die Gemeindevertreter/in: | |||
| Aubel, Martin | SPD |
|
| Ohem, David | SPD |
|
| Sippel, Christina | SPD |
|
| Dehnert, Jörg | FDP |
|
b) | Gemeindevorstand |
|
|
| Bürgermeister Andre Stenda |
|
|
| 1. Beigeordneter Stefan Kümmel |
|
|
| Beigeordneter Stefan Reinhardt |
|
|
| Beigeordneter Andreas Sell |
|
|
Es fehlten entschuldigt die Beigeordnete: | |||
| Beigeordneter Ferdinand Schwab |
|
|
| Beigeordneter Luca Langhans |
|
|
| Beigeordnete Katja Nennstiel |
|
|
| Beigeordneter Holger Fey |
|
|
c) | Schriftführerin |
|
|
| Frau Frank |
|
|
d) | Presse |
|
|
| Herr Hartmann, Hersfelder-Zeitung |
|
|
e) | Gäste/Zuhörer/innen |
|
|
| 1 |
|
|
| TOP 1.) | Eröffnung, Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und der Beschlussfähigkeit |
Die form- und fristgerechte Einladung wird von dem Vorsitzenden festgestellt. Es ergeben sich keine Einwendungen. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.
| TOP 2.) | Annahme der Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Form angenommen.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 3.) | Schließung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.07.2023 |
Gegen die Niederschrift vom 17.07.2023 wurden keine Bedenken erhoben, die Niederschrift gilt als geschlossen.
| TOP 4.) | Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
Der Vorsitzenden der Gemeindevertretung wies auf folgende Termine hin:
| TOP 5.) | IKZ Nördliche Kuppenrhön; |
| hier: Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2024 |
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich basierend auf der „Vereinbarung zur Umsetzung der Maßnahme Projektmanagement zum Anschub der Strukturentwicklung in der erweiterten Touristischen Arbeitsgemeinschaft Kuppenrhön“ die Fortführung der IKZ Nördliche Kuppenrhön mit den Gemeinden Friedewald, Philippsthal und Schenklengsfeld sowie der Stadt Heringen (Werra) für vorerst 2 Jahre. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda wird beauftragt, gemeinsam mit den Gemeindevorständen der Gemeinden Friedewald, Philippsthal und Schenklengsfeld sowie dem Magistrat der Stadt Heringen (Werra) dafür eine Verwaltungsvereinbarung zu erarbeiten. Ferner beschließt die Gemeindevertretung zur auskömmlichen Finanzierung der laufenden Geschäfte der IKZ ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich eine errechnete Umlage i. H. v. 15.403,83 € gemäß dem Beschlussvorschlag beigefügter Kostenberechnung bereitzustellen.
| Ja-Stimmen: | 18 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
| TOP 6.) | Verträge mit der PNE WIND Park XXXI GmbH & Co. KG und PNE WIND Park XXXVIII GmbH & Co. KG zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 EEG für den Windpark Schenklengsfeld I und II |
Die Gemeindevertretung beschließt, die dem Beschlussvorschlag beigefügten Verträge „zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023“ mit der PNE WIND Park XXXI GmbH & Co. KG und der PNE WIND Park XXVIII GmbH & Co. KG für den Windpark Schenklengsfeld I und II.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 7.) | Verträge mit der RWE Mistral Windparkbetriebsgesellschaft mbH zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 EEG für den Windpark Gethsemane |
Die Gemeindevertretung beschließt, den dem Beschlussvorschlag beigefügten Vertrag „Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an 2 Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG“ mit der RWE Mistral Windparkbetriebsgesellschaft mbH für den Bestandswindpark Gethsemane abzuschließen.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 8.) | Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; |
| hier: Kapitalerhöhung und Änderung des Konsortialvertrages |
Die Gemeindevertretung stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt. Der Bürgermeister bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
Gemäß § 25 HGO hat Bürgermeister Stenda nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
| TOP 9.) | Bebauungsplan „Vor dem Eisfeld“, OT. Mansbach, Gemeinde Hohenroda, |
| a) | Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeite (§ 3(1) BauGB) soie der Unterrichtung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB |
| b) | Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB |
| a) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, der Begründung und des Umweltberichtes zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Vor dem Eisfeld“ im Ortsteil Mansbach. Die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) werden im Planentwurf, der Begründung und im Umweltbericht des Bebauungsplanes “Vor dem Eisfeld“ im Ortsteil Mansbach berücksichtigt. |
| b) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda beschließt gem. § 4 (2) BauGB, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht einzuholen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit den Hinweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 10.) | 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach zur Darstellung einer Wohnbaufläche |
| a) | Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen nach frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der Unterrichtung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) |
| b) | Beschluss der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB |
| a) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, der Begründung und des Umweltberichtes zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach. Die Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) werden im Planentwurf, der Begründung und im Umweltbericht der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach berücksichtigt. |
| b) | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda beschließt gem. § 4 (2) BauGB, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht der 4. FNP – Änderung einzuholen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht mit den Hinweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. |
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 11.) | Kurz- und mittelfristige Investitionsmaßnahmen ab 2024 |
Die Gemeindevertretung nimmt die die dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügte Prioritätenliste mit der Darstellung der kurz- und mittelfristigen Investitionsmaßnahmen ab 2024 für die Gemeinde Hohenroda zur Kenntnis. Die in der Kurzfristplanung (Nummerierung in der Tabelle) aufgeführten Maßnahmen sollen als Planungsinstrument des Investitionsprogrammes 2024 dienen.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 12.) | Fahrzeugbeschaffung für den Bauhof |
| hier: Kauf eines Geräteträgers |
Die Gemeindevertretung beschließt, den Geräteträger HANSA APZ 1003 K zum Angebotspreis von 124.985,70 € brutto von der Fa. HANSA-Maschinenbau aus Selsingen zu beschaffen. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 125.000,- € werden von der bisher im Investitionsprogramm 2023 eingeplanten Baumaßnahme „Anbau FFW Ausbach“ unter der Investitionsnummer I21-02-001 dafür übertragen. Das alte Fahrzeug wird über ein Internetportal zum Verkauf angeboten.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 13.) | Anfrage des CDU-Fraktion zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung bei Flächenbränden (Wald/Feld) im Außenbereich der Gemeinde Hohenroda |
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindebrandinspektors, vorgetragen durch Bürgermeister Stenda, zur Löschwasserversorgung in den Außenbereichen der Gemeinde Hohenroda zur Kenntnis.
| TOP 14.) | Bericht des Gemeindevorstands |
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Gemeindevorstandes zur Kenntnis.
| TOP 15.) | Beratung und Beschlussfassung über den Ausschluss der Öffentlichkeit für Tagesordnungspunkt 16 auf Grund der Vertraulichkeit |
Die Gemeindevertretung beschließt auf Grund der Vertraulichkeit die Öffentlichkeit für den Tagesordnungspunkt 16 „Baugebiet Ahornweg in Ransbach; hier: Grundstücksankauf“ auszuschließen.
| Ja-Stimmen: | 19 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
| TOP 16.) | Baugebiete „Ahornweg“ in Ransbach; |
| hier: Grundstücksankauf |
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgte gem. Beschluss TOP 15 unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Ende der Sitzung 20:46 Uhr.
Bericht des Gemeindevorstands
zur Gemeindevertretersitzung am 18.09.2023
Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 18.07. bis 18.09.2023
(19.07., 09.08., 06.09. und 08.09.2023)
Der Gemeindevorstand hat in 4 Sitzungen 40 Tagesordnungspunkte beraten.
| 1. | Bike-Leasing | |
| - | Die Gemeinde Hohenroda bietet seinen Beschäftigten über eine Entgeltumwandlung die Möglichkeit des Fahrradleasings. |
| 2. | Glasfaserausbau Glasfaser Plus | |
| - | Die Glasfaser Plus GmbH plant im Jahr 2024 den FTTH-Ausbau in Mansbach |
| 3. | Entwicklung Gewerbesteuer | |
| - | Aufgrund einer Rückzahlung der Gewerbesteuer wird der entsprechende Haushaltsansatz in diesem Jahr voraussichtlich deutlich unterschritten werden. |
| - | Der Ergebnishaushalt wird dadurch ebenfalls negativ ausfallen. |
| - | Ein Nachtragshaushalt wird nicht als notwendig angesehen. |
| - | Die Notwendigkeit einer Haushaltssperre wird durch den Gemeindevorstand geprüft. |
| 4. | Nutzungsvereinbarung TV Jahn Mansbach | |
| - | Mit dem TV Jahn Mansbach wurde eine 25-jährige Nutzungsvereinbarung für die Räumlichkeiten im Obergeschoss der Turnhalle Mansbach geschlossen. |
| 5. | Vereinsförderung TV Jahn Mansbach | |
| - | Für die Sanierung des Parkettbodens, neue Hallenbeleuchtung sowie Wandanstrich der Turnhalle Mansbach wird seitens der Gemeinde ein Investitionszuschuss in Höhe von 1.953,23 € in Aussicht gestellt. |
| 6. | Vereinsförderung TSV Ausbach | |
| - | Für die Anschaffung eines Rasenmähers wird dem TSV Ausbach seitens der Gemeinde ein Investitionszuschuss in Höhe von 328,- € in Aussicht gestellt. |
| 7. | Vereinsförderung Schützenverein Landeck-Ransbach | |
| - | Für die Sanierung von Dach und Außenfassade des Kleinkaliberstandes vom SV Landeck-Ransbach wird seitens der Gemeinde ein Investitionszuschuss in Höhe von 1.500,- € in Aussicht gestellt. |