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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 45/2023
Gemeindeverwaltung
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Öffentliche Auslegung des neuen Jagdkatasters

Das vom Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) neu erstellte Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Mansbach-Soislieden liegt in der Zeit vom

13. bis einschließlich 27. November 2023

im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hohenroda, Baumgarten 3, Hohenroda-Oberbreitzbach zu den dortigen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen aus. Das Jagdkataster ist u.a. maßgebend für die Verteilung des Jagdertrags sowie für die Stimmengewichtung bei Abstimmungen in den Genossenschaftsversammlungen.

Das Kataster ist nicht nach Namen, sondern nach fortlaufenden Grundbuchblatt-Nummern aufgebaut. Es empfiehlt sich daher, zur schnelleren Auffindung der eigenen Grundstücke die eigene(n) Grundbuchblatt-Nummer(n) parat zu haben.

Eventuelle Fragen oder Unstimmigkeiten sind innerhalb der o.g. Frist ausschließlich mit dem Jagdvorstand zu klären. Die Bediensteten der Gemeindeverwaltung können dazu keine Auskunft erteilen.

Bei dieser Gelegenheit wird auch darauf hingewiesen, dass zwischenzeitliche und künftige Eigentumsveränderungen an Grundstücken (z.B. durch Kauf/Verkauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft oder vorweggenommene Erbfolge) nur berücksichtigt werden können, wenn sie dem Jagdvorstand von den beteiligten Personen, insbesondere dem jeweiligen Erwerber, zeitnah angezeigt werden. Der Nachweis ist durch geeignete Unterlagen (i.d.R. eine Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs) zu erbringen. Eine Information des Jagdvorstands von Amts wegen durch Notare, Gerichte oder Behörden erfolgt nicht.

Die anstehende Auszahlung des Jagdertrags gemäß Beschluss vom 30.03.2023 erfolgt nach Eintritt der Bestandskraft des neuen Katasters. Hierzu erfolgt noch eine gesonderte Bekanntmachung.

gez. Manfred Berk
(Jagdvorsteher)