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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Meldepflicht für Hunde

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenroda in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung und dem Hess. Gesetz über Kommunale Abgaben Hundehalter/innen verpflichtet sind, alle ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Für die Anmeldung sind folgende Bestimmungen bzw. Fristen zu beachten:
  1. Wer im Gebiet der Gemeinde Hohenroda einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der Hundesteuerstelle anzumelden.
  2. Neugeborene Hunde sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist anzumelden.
  3. Die Anmeldefrist für Hunde, die länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen und auf Probe oder zum Anlernen gehalten werden, beträgt zwei Wochen nach Ablauf der zwei Monate.

Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung Hohenroda, Finanzabteilung, Frau Frank (Tel. 066 76/92 00 18), erfolgen.

Entsprechende Formulare hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage www.hohenroda.de unter der Rubrik „Service/Formulare“. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Anmeldung im Original erfolgen muss, eine Übersendung per Fax ist leider nicht möglich.

Bei der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, mit der die Hunde außerhalb des Grundstückes bzw. der Wohnung zu versehen sind.

Hunde, die ohne gültige Hundesteuermarke angetroffen werden, können eingefangen werden, da anzunehmen ist, dass sie nicht versteuert sind.

Hundehalter/innen, die bisher die Anmeldung ihres Hundes versäumt haben, werden gebeten diese umgehend nachzuholen.

Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hohenroda, 14.11.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda
gez. Stenda
Bürgermeister