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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 46/2024
Gemeindeverwaltung
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Die Gemeindeverwaltung informiert:

Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer und -besitzer

Das Ordnungsamt der Gemeinde Hohenroda weist auf die Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten hin.

Gemäß Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hohenroda sind bei Schneefall die Geh- und Überwege vor den Grundstücken durch die Grundstückseigentümer oder -besitzer in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Gründstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.

In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

In 2024 haben die Eigentümer oder Besitzer der an den einseitigen Gehwegen liegenden Grundstücken die Winterdienstpflicht.

Hinweis auf Folgejahre:

2025 gegenüberliegende Gehwegseite

2026 Gehwegseite

Die von Schnee und Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist.

Außerdem ist der geräumte Schnee so abzulagern, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Bei Schnee und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Überwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang rechtzeitig zu bestreuen, damit Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.

Die Verpflichtungen bei Schnee- und Eisglätte gelten für die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Schneefall sind diese jeweils unverzüglich durchzuführen.