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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 46/2025
Gemeindeverwaltung
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Informationen zum Thema Wasserhärten

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal in geeigneter Form bekanntzugeben.

Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasseranalytik GmbH, Eching am Ammersee, vom 20. Mai 2025 geben wir für die Gemeinde Hohenroda folgende Wasserhärtezahlen bekannt:

Ortsteile Ausbach und Ransbach:

3,64 mmol/l 20,4 dH Härtebereich hart

Ortsteile Mansbach, Soislieden, Oberbreitzbach und Glaam:

5,04 mmol/l 28,2 dH Härtebereich hart