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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Gemäß §§ 27 und 29 des Grundsteuergesetztes (BGBl 1973 Teil I Seite 965 ff. zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Grundsteuer A und Grundsteuer B für das Jahr 2026 – soweit sich gegenüber dem Jahre 2025 keine durch Änderungsbescheid dokumentierten Änderungen ergeben haben

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in der gleichen Höhe und

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zu den gleichen Zahlungsterminen wie im Vorjahr

durch diese amtliche Bekanntmachung festgesetzt werden und zu entrichten sind.

Die Grundsteuern 2026 werden mit den, in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am

15. Februar 2026,

15. Mai 2026,

15. August 2026,

und

15. November 2026

fällig.

Sollten sich die Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

Gemäß der Satzung über die Hundesteuer der Gemeinde Hohenroda vom 08.12.2014 beträgt die Hundesteuer jährlich

für den 1. Hund

84,00 €,

für den 2. Hund und jeden weiteren Hund

84,00 €.

Diese Steuersätze gelten auch für das Kalenderjahr 2026.

Die ab dem Jahr 2022 ausgegebenen blauen Hundesteuermarken sind bis auf Weiteres die gültigen Hundesteuermarken.

Die Hundesteuer 2026 wird, wie in den Hundesteuerbescheiden festgesetzt, in

Vierteljahresbeträgen jeweils zum

15. Februar 2026,

15. Mai 2026,

15. August 2026,

und

15. November 2026

fällig.

Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung der Steuern treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Steuerfestsetzungen für die Grundsteuer A, B und Hundesteuer kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Zustellung des Steuerbescheides bzw. der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda, angefochten werden.

Hinweis:

Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieser Festsetzung bzw. des entsprechenden Bescheides nicht gehemmt, insbesondere entfällt nicht die Verpflichtung zur Zahlung innerhalb des genannten Zeitraumes.

Hohenroda, 22.01.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hohenroda
gez. S t e n d a
Bürgermeister
H i n w e i s

Bitte nehmen Sie in Ihrem eigenen Interesse am kostengünstigen Einzugsverfahren teil.

SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung, Baumgarten 3, OT. Oberbreitzbach oder auf unserer Homepage unter der Rubrik „Dokumente & Formulare“.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin für die Festsetzungen der Grundsteuern und der Hundesteuer, Finanzabteilung, Frau Frank unter der Rufnummer (0 66 76) 92 00 18.