Abb.: Geplanter Geltungsbereich der Innenbereichssatzung
Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Ausbach, Gemeinde Hohenroda |
Aufstellung einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Ausbach (§ 2 (1) BauGB)
Öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024 beschlossen, eine Satzung als Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 für den Ortsteil Ausbach aufzustellen.
Die Gemeinde Hohenroda beabsichtigt, den Ortsteil Ausbach am südlichen Ortsrand der Ortslage städtebaulich abzurunden und zu arrondieren. Mit der Aufstellung einer Innenbereichssatzung als Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB soll der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (Innenbereich) Ausbach neu definiert und die o. a. Arrondierung der Ortslage baurechtlich ermöglicht werden.
Die Aufstellung der o.a. Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Ortslage Ausbach vereinbar. Sie begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Gemäß § 13 (2) wird der Entwurf der o.a. Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung nach
§ 34 (4) Nr. 3 für den Ortsteil Ausbach entsprechend § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
23.12.2024 bis 29.01.2025
öffentlich ausgelegt.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Der betroffene Geltungsbereich der Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 für den Ortsteil Ausbach betrifft das Flurstück 10/9, Flur 5, Gemarkung Ausbach. Er ist aus der Abbildung ersichtlich.
Der Entwurf der o. a. Satzung mit Begründung liegt gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23.12.2024 bis 29.01.2025 aus und kann auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda unter www.hohenroda.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen und / oder heruntergeladen werden.
Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda – Oberbreitzbach vom 23.12.2024 bis 29.01.2025 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden
| Montag - Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr, |
| Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 14.00 - 17.00 Uhr |
eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06676 / 92000 ist erforderlich.
Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage des § 4 des Planungssicherungsgesetzes (PlanSiG) die Möglichkeit eröffnet, per E-Mail Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Stellungnahmen zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 (2) BauGB gleichzeitig eingeholt.
Hohenroda, den 10.12.2024