Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Vor dem Eisfeld“
Bebauungsplan “Vor dem Eisfeld“, OT Mansbach, Gemeinde Hohenroda |
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 (3) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer Sitzung am 09.12.2024 den Bebauungsplan “Vor dem Eisfeld“ für den Ortsteil Mansbach gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Der betroffene Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 61/1, 61/2, 61/4, 86/2, 86/3, 94/2, 94/3, 97/1, 97/3, 97/5, 97/6, 97/11 sowie Teilflächen des Flurstücks 86/6, 86/7 der Flur 10, Gemarkung Mansbach.
Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB tritt der Bebauungsplan “Vor dem Eisfeld“, OT Mansbach in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda unter www.hohenroda.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda – Oberbreitzbach während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden
| Montag - Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr, |
| Dienstag | 14.00 - 16.00 Uhr, |
| Donnerstag | 14.00 - 17.00 Uhr |
eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06676 / 92000 ist erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hohenroda geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB).
Hohenroda, den 10.12.2024