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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

In der Gemeinde Hohenroda, Kreis Hersfeld-Rotenburg, ist die Stelle

des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

im Wege der Direktwahl zu besetzen.

Die Gemeinde Hohenroda hat derzeit ca. 3.113 Einwohner und besteht aus sechs Ortsteilen.

Die Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 31. August 2025.

Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamtenaufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am Sonntag, 16. März 2025, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hohenroda für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 30. März 2025 unter den beiden Bewerber/innen, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben, eine Stichwahl statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger/innen), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer nach §§ 31 und 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und des § 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (GG), von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am Montag, 06. Januar 2025 (69. Tag vor der Wahl), bis 18.00 Uhr schriftlich bei der Wahlleiterin oder deren Stellvertreterin der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke erhältlich bzw. können diese auch über das Internet unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen heruntergeladen werden.

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 06. Januar 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.

Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Hohenroda, „Nachrichten aus Hohenroda“, am Freitag, 06. Dezember 2024, veröffentlicht. Diese kann zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda (www.hohenroda.de) abgerufen oder bei der Wahlleiterin unter der angegebenen Anschrift angefordert werden.