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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 5 für den Ortsteil Mansbach

“Sondergebiet Wohn- und Pflegeeinrichtung Geyso - Park“, Gemeinde Hohenroda

Erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer Sitzung am 01.03.2022 be-schlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 für den Ortsteil Mansbach “Sondergebiet Wohn- und Pflegeeinrichtung Geyso - Park“, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 (2) und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu ändern.

Gemäß § 4 a (3) BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 5 für den Ortsteil Mansbach “Sondergebiet Wohn- und Pflegeeinrichtung Geyso - Park“ deshalb erneut nach § 3 (2) BauGB ausgelegt. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erneut eingeholt.

Der betroffene Geltungsbereich des o. a. Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 25/3, 28/12, 85/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 25/2 der Flur 25, Gemarkung Mansbach.

Die betroffenen Grundstücksflächen sind in der Abbildung dargestellt.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Ortsteil Mansbach “Sondergebiet Wohn- und Pflegeeinrichtung Geyso - Park“

Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sind Hinweise oder Anregungen bzw. Ergänzungen hinsichtlich Inhalt und Umfang der Umweltprüfung erfolgt. Als umweltbezogene Stellungnahmen liegen zusätzlich aus:

  • Regierungspräsidium Kassel, Immissions- und Strahlenschutzschutz (04.01.2022),
  • Regierungspräsidium Kassel, Wasser, Grundwasser, Altlasten (18.01.2022),
  • Kreisausschuss Lkrs. Hersfeld - Rotenburg, Bauaufsicht (17.01.2022),
  • Kreisausschuss Lkrs. Hersfeld - Rotenburg, Naturschutz (17.01.2022).

Die Umweltprüfung wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht, der Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist, dokumentiert, wobei nachfolgend aufgeführte Schutzgüter und sonstige Umweltbelange geprüft wurden:

Schutzgut Tiere und Pflanzen, Lebensräume, biologische Vielfalt

Schutzgebiete und / oder gesetzlich geschützte Biotope werden nicht betroffen, auch im näheren und weiteren Umfeld des Planungsgebietes bestehen keine rechtsverbindlich ausgewiesenen Schutzgebiete. Sonstige geschützte Flächen und Objekte sowie besondere Biotope und Biotoptypen sind für das Planungsgebiet und auch das Umfeld des Planungsgebietes nicht zu beschreiben. Erfassungen bzw. Hinweise der Hess. Biotopkartierung sind nicht bekannt.

Im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens wurde geprüft, ob durch die geplante Nutzung artenschutzrechtlich relevante Arten betroffen sind und ggfs. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG eintreten. Der Bericht liefert Aussagen zur angetroffenen Fauna, deren artenschutzrechtlichem Status und hebt wichtige Strukturelemente im Planungsraum hervor. Quantifizierende Aussagen zu notwendigen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen werden dargelegt.

Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild, Erholungswert und Erholungseignung

Eine besondere Bedeutung des Planungsgebietes für das Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild, Erholungswert und Erholungseignung ist zu beschreiben. Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ein hoher Erholungswert von Natur und Landschaft entsprechend § 1 BNatSchG bestimmen das hier betr. Planungsgebiet. Die landschaftsbildwirksame Biotopausstattung des hier direkt betr. Planungsgebietes und seines Umfeldes ist als hoch einzustufen.

Erschließungs- und Infrastruktureinrichtungen der Freizeit- und Erholungslandschaft sind innerhalb des direkt betr. Planungsgebietes nicht vorhanden. In direkter Nachbarschaft, hier unmittelbar an das Planungsgebiet anschließend, befinden sich die Parkanlagen des Geyso - Schlosses.

Schutzgut Klima

Eine besondere Bedeutung des Kleinklimas kann innerhalb des Planungsgebietes nicht be-schrieben werden. Für die neu beplanten Flächen ist ein typisches Freiflächenklima im Randbereich einer bebauten Ortslage zu beschreiben.

Schutzgut Grundwasser

Eine besondere Bedeutung des o.a. Schutzgutes ist innerhalb des Planungsgebietes nicht festzustellen. Die neu in Anspruch genommenen Flächen innerhalb des Planungsgebietes sind bisher unversiegelt. Die bisher vollständige Versickerung des Niederschlagswassers trägt zur Grundwasserneubildung bei. Rechtsverbindlich ausgewiesene Wasserschutzgebiete sind innerhalb des Planungsgebietes nicht vorhanden. Sonstige, für die Wasserwirtschaft relevante Flächen werden durch das gepl. Vorhaben ebenfalls nicht betroffen.

Schutzgut Oberflächengewässer

Innerhalb des Planungsgebietes befindet sich ein ehemaliger Feuerlöschteich. Weitere Oberflächengewässer werden durch die vorgesehene Bauleitplanung nicht direkt betroffen.

Schutzgut Boden

Für den Boden innerhalb des hier betr. Geltungsbereiches kann hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt keine besondere Bedeutung festgestellt werden. Es treten allgemein typische und weit verbreitete Böden auf, so dass besonders wertvolle und schützenswerte Böden nicht zu beschreiben sind. Sonderstandorte (trocken, feucht) und gegenüber Ein-griffen besonders sensible Standorte werden nicht betroffen. In der zusammenfassende Bo-denfunktionsbewertung des BodenViewers Hessen wird der Funktionserfüllungsgrad als mittel bewertet. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich gem. FIS AG des Landes Hessen eine sanierte Altlast (Laufbahn einer ehemaligen Sportanlage).

Schutzgut Bevölkerung, menschliche Gesundheit

Der Geltungsbereich der hier betr. Bauleitplanung befindet sich im Randbereich des Ortsteiles Mansbach, allerdings außerhalb der zusammenhängenden Ortslage des betr. Ortsteiles.

In unmittelbarer Benachbarung des Planungsgebietes, hier direkt südöstlich anschließend, befindet sich die örtliche Grundschule sowie nördlich anschließend das Geyso-Schloss.

Wohnbebauung der Ortslage Mansbach, ausgewiesen im FNP als gemischte Bauflächen, befindet sich vor allem nördlich und östlich des Planungsgebietes.

Schutzgüter Kultur- und Sachgüter

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt in Teilbereichen unmittelbar an die gemäß § 2 Abs. 2 HDSchG ausgewiesene “Gesamtanlage Mansbach“ an. Diese umfasst u.a. die evangelische Pfarrkirche, die im Umkreis der Kirche gelegenen drei Schlösser und die Fachwerkbauten des 17. bis 19. Jahrhunderts. Darüber hinaus befindet sich das gem. § 2 Abs. 1 HDSchG als Kulturdenkmal ausgewiesene Objekt “Ehemalige Wilhelmsburg, bzw. ehemaliges Schloss Geyso“ in unmittelbarer Benachbarung des Geltungsbereichs.

Wechselwirkungen

Es sind keine sich negativ verstärkenden Wechselwirkungen mit zusätzlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Eine artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde erstellt und kann eingesehen werden. Weitere umweltbezogene Daten sind dem Regionalplan Nordhessen 2009, dem Landschafts- und dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroda zu entnehmen. Diese können im Rahmen der Auslegung eingesehen werden.

Der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB in der Zeit vom 10.01.2023 bis 13.02.2023 erneut aus.

Aufgrund der aktuellen Lage bedingt durch die Covid - 19 - Pandemie erfolgt die Auslegung der Planunterlagen gemäß den Regelungen des § 3 des Planungssicherungsgesetzes (PlanSiG) durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda (www.hohenroda.de). Sollte ein Internetzugang nicht vorliegen, können die Planunterlagen auch in den unten näher beschriebenen Verwaltungsräumen eingesehen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Zusendung der Unterlagen erfolgen.

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda - Oberbreitzbach vom 10.01.2023 bis 13.02.2023 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag bis Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 - 17.00 Uhr

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06676 / 92000 ist erforderlich.

Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage des § 4 des Planungssicherungsgesetzes (PlanSiG) die Möglichkeit eröffnet, per Email Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hohenroda, den 19.12.2022

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda
gez. Stenda
Bürgermeister