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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 6/2024
Vereine und Verbände
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Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Datum:

Samstag, 24.02.2024

Uhrzeit:

18.00 Uhr

Ort:

Heimatstube

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden

2.

Auslage des Protokolls in der Jahreshauptversammlung 2023 (zuvor elektronischer Versand)

3.

Jahresbericht 2023 durch den 1. Vorsitzenden

4.

Bericht des Einsatzleiters

5.

Bericht der Kassiererin

6.

Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung des §21 und §29 sowie aus der Änderung des §21 resultierende notwendige Änderungen des §22, §25, §27, §29a (und §35).

Bei dem zur Beschlussfassung vorliegenden Wortlaut werden die Paragraphen §21 und §29 durch die unterstrichenen Stellen neu ergänzt und damit die durchgestrichenen Stellen ersetzt. Der zur Beschlussfassung vorliegende Wortlaut ist wie folgt:

§ 21

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand setzt sich aus den gewählten Vorstandsmitgliedern wie folgt zusammen:

3 gleichberechtigte Vorsitzende

1. Vorsitzende /r

2. Vorsitzende /r

Kassierer /in, stellv. Kassierer /in, Schriftführer /in, stellv. Schriftführer /in, Arbeitsgruppenleiter /in, stellv. Arbeitsgruppenleiter /in,

Hüttenwart /in, stellv. Hüttenwart /in, Heimatstubenwart /in, stellv. Heimatstubenwart /in,

b) die Mitgliederversammlung.

§ 29

Die Mitgliederversammlung ist wenigstens 1 Woche vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung im Gemeindemitteilungsblatt einzuberufen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig, . wenn mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. In der Einladung kann für den Fall der Beschlussfähigkeit bereits zu einer zweiten Mitgliederversammlung geladen werden, die am selben Tag, eine halbe Stunde später stattfindet. Diese zweite Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.

In den §22, §25, §27 und §29a geht es um das Ersetzen der Begriffe 1.Vorsitzender, dessen Stellvertreter (bzw. 2.Vorsitzender) durch einen der 3 Vorsitzenden. Die unterstrichenen Stellen werden neu ergänzt und damit die durchgestrichenen Stellen ersetzt. Der zur Beschlussfassung vorliegende Wortlaut ist wie folgt:

§ 22

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes darunter der / die Vorsitzende oder der / die stellvertretende Vorsitzende, vertreten.

mindestens einer / eine der 3 Vorsitzenden, vertreten.

§ 25

Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 50 % seiner Mitglieder. Über die Verhandlung ist eine Niederschrift, die von einem / einer der 3 Vorsitzenden aus dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist, anzufertigen.

§ 27

Die Mitgliederversammlung wird von nach Absprache der 3 Vorsitzenden, von einem / einer der 3 Vorsitzenden dem / der Vorsitzenden jährlich mindestens einmal einberufen.

§ 29a

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen, abgesehen von den in den § 32 und 33 festgelegten Fällen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einem / einer der 3 Vorsitzenden geleitet. Die Tagesordnung muss bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung folgende Punkte enthalten:

a) Jahresbericht

b) Jahresrechnung, Rechnungsprüfungs-Bericht und Entlastung des Vorstandes

c) Wahl der Mitglieder des Vorstandes (§ 21 der Satzung)

d) vorliegende Anträge.

Über Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem / einer der 3 Vorsitzenden vom Vorsitzenden und dem Schriftführer oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

8.

Wahlen der „3 gleichberechtigen Vorsitzenden“ Vorstandes gemäß § 21a

9.

Neuwahlen der Kassenprüfer

10.

Herausforderungen und Planungen 2024

11.

Beratung und Beschlussfassung von Anträgen (Anträge müssen bis zum 20.02.2024 bei dem 1. Vorsitzenden abgegeben sein.)

12.

Verschiedenes

Bei Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung wird hiermit gemäß § 29 der Vereinssatzung bereits zu einer zweiten Hauptversammlung eingeladen, die am gleichen Tag, eine halbe Stunde später stattfindet.

Diese zweite Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung wird zu einem gemeinsamen Imbiss eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Steiner —  Uta Dehnert-Rudolph
1. Vorsitzender —  2. Vorsitzende