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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 6/2026
Gemeindeverwaltung
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Informationen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026

Liebe Wählerinnen und Wähler,

am 15. März 2026 finden die Kommunalwahlen, also die Wahl zum Kreistag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, der Gemeindevertretung Hohenroda sowie aller Ortsbeiräte aus Hohenroda, statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

In den Kalenderwochen 6 und 7 werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und für den Versand vorbereitet. Die Zustellung an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger soll in der 8. Kalenderwoche erfolgen. Bis spätestens 22.02.2026 muss jede/r Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sollten Sie bis zum 22.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Musterstimmzettel Kommunalwahl 2026

Auf Grund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist eine Verteilung von Musterstimmzetteln an alle Haushalte nicht mehr vorgesehen.

Damit Sie sich dennoch rechtzeitig vor der Wahl informieren können, sind ab sofort Musterstimmzettel für die Wahlen zum Kreistag, zur Wahl der Gemeindevertretung und zu allen Ortsbeiratswahlen der Gemeindeverwaltung Hohenroda ausgehangen.

Ebenso liegen die Musterstimmzettel in der Gemeindeverwaltung zum Mitnehmen bereit. Zusätzlich sind sie auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda unter der Rubrik „Wahlen - Kommunalwahl 2026“ einsehbar.

Wahlberechtigt sind Personen,

  • die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder die Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
  • und die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 15. März 2008 oder früher geboren),
  • seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Gemeinde Hohenroda haben, also spätestens seit dem 1. Februar 2026 in Hohenroda wohnen und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (das sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).

Wählen kann zudem nur derjenige, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt.

Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026

Es ist wieder möglich, die Briefwahlunterlagen über die Homepage der Gemeinde Hohenroda zu beantragen http://www.hohenroda.de. Diese Option steht ihnen im Zeitraum Montag, 02.02.2026 bis Dienstag, 10.03.2026 (23.59 Uhr) zur Verfügung.

Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Diese Angaben benötigen Sie, um den Wahlschein im Internet zu beantragen.

Natürlich ist auch die Beantragung über den Antrag möglich, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Persönliche Beantragung der Gemeindeverwaltung

Ab dem 02.02.2026 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung auch während der Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die

Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt.

Gemeinde Hohenroda

-Wahlamt-

Baumgarten 3

36284 Hohenroda

Telefon: (0 66 76) 92 00 -14 oder (0 66 76) 92 00 -10

E-Mail: gemeinde@hohenroda.de

Ihr Wahlamt der Gemeinde Hohenroda