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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung an die Fälligkeit von Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

Die Gemeindekasse Hohenroda weist nochmals auf den Zahlungstermin für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer des I. Quartals 2023 am

15. Februar 2023

hin.

Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten diesen Zahlungstermin einzuhalten.

Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, für die dann Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.

Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, der Gemeindekasse ein schriftliches Lastschrift-Mandat zu erteilen.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Hohenroda oder auf unserer Homepage (http://www.hohenroda.de) unter der Rubrik „Service - Formulare“.

Bitte beachten Sie, dass gem. SEPA-Verfahren dieses Formular für neuerteilte Lastschriftmandate uns mit Original-Unterschrift vorliegen muss. Eine Übersendung per Fax ist leider nicht mehr möglich.

Bei bereits bestehendem Lastschriftmandat sind keine weiteren Veranlassungen notwendig.

Die Lastschrift erfolgt zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Überprüfung der Abbuchung von Ihrem Bankkonto.

Unsere Kontoverbindungsdaten für Überweisungen lauten wie folgt:

Sparkasse Hersfeld-Rotenburg

IBAN:

DE41532500000036000050

BIC:

HELADEF1HER

Raiffeisenbank Werratal-Landeck

IBAN:

DE38532613420004030702

BIC:

GENODEF1RAW

VR-Bank Nordrhön

IBAN

DE74530612300001711997

BIC

GENODEF1HUE

Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Gemeinde Hohenroda, Finanzabteilung, Frau Frank unter der Rufnummer (0 66 76) 92 00 18 gerne zur Verfügung.

Hohenroda, 14. Februar 2023

Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda
gez. S t e n d a
Bürgermeister