Die Gemeindekasse Hohenroda weist nochmals auf den Zahlungstermin für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer des I. Quartals 2023 am
15. Februar 2023
hin.
Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten diesen Zahlungstermin einzuhalten.
Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, für die dann Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.
Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, der Gemeindekasse ein schriftliches Lastschrift-Mandat zu erteilen.
Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Hohenroda oder auf unserer Homepage (http://www.hohenroda.de) unter der Rubrik „Service - Formulare“.
Bitte beachten Sie, dass gem. SEPA-Verfahren dieses Formular für neuerteilte Lastschriftmandate uns mit Original-Unterschrift vorliegen muss. Eine Übersendung per Fax ist leider nicht mehr möglich.
Bei bereits bestehendem Lastschriftmandat sind keine weiteren Veranlassungen notwendig.
Die Lastschrift erfolgt zum jeweiligen Fälligkeitstermin.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Überprüfung der Abbuchung von Ihrem Bankkonto.
Unsere Kontoverbindungsdaten für Überweisungen lauten wie folgt:
| Sparkasse Hersfeld-Rotenburg | |
| IBAN: | DE41532500000036000050 |
| BIC: | HELADEF1HER |
| Raiffeisenbank Werratal-Landeck | |
| IBAN: | DE38532613420004030702 |
| BIC: | GENODEF1RAW |
| VR-Bank Nordrhön | |
| IBAN | DE74530612300001711997 |
| BIC | GENODEF1HUE |
Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Gemeinde Hohenroda, Finanzabteilung, Frau Frank unter der Rufnummer (0 66 76) 92 00 18 gerne zur Verfügung.
Hohenroda, 14. Februar 2023