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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 8/2023
Gemeindeverwaltung
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Wahl einer Schiedsfrau / eines Schiedsmannes

Das Ehrenamt der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes im Schiedsbezirk Hohenroda ist neu zu besetzen.

Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Danach erfolgt die Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Ehrenamt der Schiedsperson bewerben, wenn sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Polizeivollzugsbeamte dürfen nicht zum Schiedsmann / zur Schiedsfrau ernannt werden (§ 3 Abs. 2 HSchAG). Ebenso wenig Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben. (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 HSchAG).

Weitere Auskünfte zum Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes erteilen die Mitarbeiter/innen der Gemeinde Hohenroda (Tel.: 06676 / 9200-0).