| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
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| gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat in ihrer Sitzung am 20.02.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Rüddingshäuser Straße“ beschlossen.
Es ist beabsichtigt, einen Bebauungsplan im Stadtteil Deckenbach aufzustellen, der eine moderate bauliche Weiterentwicklung am Siedlungsrand des Dorfes ermöglicht. Zur Deckung eines konkreten Bedarfs an Baugrundstücken, soll das Plangebiet künftig als „Dörfliches Wohngebiet“ (MDW) festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Gemarkung Deckenbach, Flur 1:
138/1, 145, 235 (tw.), 236/1 (tw.) und 237/1 (tw.),
und besitzt eine Größe von ca. 0,5 ha.
Die Lage des Plangebiets sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.
| 2. | Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
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| gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird, mit Begründung und Konzeptentwurf zur Umweltprüfung im Zeitraum vom
Montag den 11.03.2024 bis einschließlich Freitag den 19.04.2024
im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, Erdgeschoss, Zimmer 0.1, 35315 Homberg (Ohm) während der üblichen Dienststunden der Verwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen werden während der o.g. Auslegungsfrist auch im Internet unter der Adresse: https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse: https://bauleitplanung.hessen.de/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse beteiligung@grosshausmann.de zu übermitteln.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Lage sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Homberg (Ohm), 01.03.2024