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Ohmtal-Bote
Ausgabe 10/2024
H-Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen - Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Fulda

-Außenstelle Lauterbach-

Peter-Grünberg-Platz 1

36341 Lauterbach

Flurbereinigungsbehörde

Freiwilliger Landtausch Homberg (Ohm)

Verfahrensnummer: FL 4235

Aktenzeichen: 2-FD-05-01-03-01-B-4235#002

Öffentliche Bekanntmachung

Der Beschluss über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches „Homberg (Ohm)“ wird hiermit gemäß §§ 6 und 110 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) -in der derzeit geltenden Fassung- öffentlich bekannt gegeben.

Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke:

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flur-

stück

Lagebezeichnung

Homberg (Ohm)

Büßfeld

2

35/0

Wald

Homberg (Ohm)

Büßfeld

6

6/0

Wald die

Lederhose

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

7

28/0

Wald auf der

Stumpfskirche

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

7

57/0

Weg auf der

Stumpfskirch

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

11

2/0

Der Erbenhäuser

Gemeindewald

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

11

4/0

Der Erbenhäuser

Gemeindewald

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

12

8/1

Erbenhäuser

Gemeindewald

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

12

8/2

Erbenhäuser

Gemeindewald

Homberg (Ohm)

Erbenhausen

12

9/0

Der Erbenhäuser

Gemeindewald

Homberg (Ohm)

Homberg (Ohm)

13

115/0

Hinter der Hart

Homberg (Ohm)

Homberg (Ohm)

18

1/0

Wald am

Schadenbacher

Weg im kurzen

Strauch

Homberg (Ohm)

Homberg (Ohm)

20

4/0

Beim Eichberg

Homberg (Ohm)

Homberg (Ohm)

26

4/1

Tonacker

Homberg (Ohm)

Maulbach

8

23/2

Wald beim Furt

Homberg (Ohm)

Maulbach

8

37/0

Vor dem

Helgesberg

Homberg (Ohm)

Maulbach

8

41/0

Feldweg beim Furt

Homberg (Ohm)

Maulbach

15

4/0

Wald der

Hirtenwieserkopf

Homberg (Ohm)

Ober-Ofleiden

3

35/0

Nadelwald im

Nassenstrauch

Die betroffenen Grundstücke sind in der beigefügten Gebietskarte dargestellt.

Gemäß § 14 FlurbG sind Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber von dem Freiwilligen Landtausch betroffen werden, aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.

Werden Rechte erst nach Ablauf der vorgenannten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

R E C H T S B E H E L F S B E L E H R U N G

Gegen diesen Beschluss kann binnen eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, Peter-Grünberg-Platz 1, in 36341 Lauterbach erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, in 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Lauterbach, 28. Februar 2024

Amt für Bodenmanagement Fulda

- Flurbereinigungsbehörde -

Im Auftrag

(D. S.)
gez. Karl
Vermessungsoberrat