Ausschussvorsitzender:
Süßmann, Rolf
Ausschussmitglieder:
CDU-Fraktion
Hofmann, Tobias
Reiß, Bernd
Widauer, Kai
SPD-Fraktion
Schäfer-Langohr, Gabriele
Stock, Alexander
Fraktion BÜRGERFORUM
Hisserich, Eckhard
FREIE WÄHLER-Fraktion
Krebühl, Michael
Fraktion Ökologische Liste
Müller, Elke
Stadtverordnetenvorsteher/ Stellvertreter
Fraktionsvorsitzende:
Morneweg, Leonard
Mitglieder des Magistrats:
Ried, Simke
Plitzko, Friedrich Felix
Swoboda, Lothar
Wolf, Petra
Verwaltung/ Gäste:
Kuntz, Gerhard
Kuntz, Gerhard, Schriftführer
Hisserich, Astrid, Leiterin Finanzverwaltung
Lück, Christoph, Leiter Bauverwaltung
Nicht anwesend/ entschuldigt:
Fischer, Andreas
Lein, Nicholas
Schlemmer, Barbara
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
| 2. | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit, Einwendungen gegen die Tagesordnung |
Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Kai Widauer beantragt, die Reihenfolge der Beratung von TOP 6 (VL-214/2024, 3. Erg.) mit TOP 5 (VL-213/2024, 3. Erg.) zu tauschen.
(Stimmberechtigt 9) 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
| 3. | Satzungsrecht der Stadt Homberg (Ohm) Wasserversorgungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) | VL-215/2024 3. Ergänzung |
Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann beantragt das Rederecht für die Leiterin der Finanzabteilung Astrid Hisserich und Bauamtsleiter Christoph Lück bei allen Tagesordnungspunkten.
Das Rederecht für Astrid Hisserich und Christoph Lück bei allen Tagesordnungspunkten wird erteilt.
(Stimmberechtigt 9) 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
Bürgermeisterin Simke Ried verweist auf das Referat von Markus Kellner (Schüllermann und Partner) in der vorigen Sitzung des HFA.
§ 26 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:
Die Gebühr beträgt pro cbm 3,13 Euro.
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
§ 26 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:
Die Gebühr beträgt pro cbm 3,13 Euro.
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
| 4. | Satzungsrecht der Stadt Homberg (Ohm) Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) | VL-216/2024 3. Ergänzung |
1. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,47 EUR jährlich erhoben.
2. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,73 EUR. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
1. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,47 EUR jährlich erhoben.
2. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,73 EUR.
Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
| 5. | Satzungsrecht der Stadt Homberg (Ohm) Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 | VL-214/2024 3. Ergänzung |
Bürgermeisterin Simke Ried verweist auf die Einkommensneutralität die das Maß sein muss. Das Gesamtergebnis der Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2024 und der Grundsteuer im Jahr 2025 ist nach dem Vorschlag des Magistrats gleich.
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 333,40%
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 409,77%
für die Gewerbesteuer 420 %
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 432%
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 432%
für die Gewerbesteuer 420 %
Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 333,40%
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 409,77%
für die Gewerbesteuer 420 %
(Stimmberechtigt 9) 1 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 432%
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 432%
für die Gewerbesteuer 420 %
Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
| 6. | Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2025 | VL-213/2024 3. Ergänzung |
Leonard Morneweg fragt nach dem Konzept für den Bauhof.
Bauamtsleiter Christoph Lück zeigt in einer Präsentation die Aufgaben des Bauhofs. Er informiert über die benötigten Fahrzeuge und Geräte. Er berichtet weiter über den Zustand der Fahrzeuge und über die Unterhaltungskosten der beiden Unimogs.
Nach kurzer Diskussion stellt Kai Widauer den Antrag die Neuanschaffung eines Baggers mit einem Sperrvermerk zu belegen.
Der Haushaltsansatz für einen Bagger wird mit einem Sperrvermerk belegt.
(Stimmberechtigt 9) 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
Zu den Änderungsanträgen geben Bürgermeisterin Simke Ried, Bauamtsleiter Christoph Lück und die Leiterin der Finanzverwaltung Astrid Hisserich Auskunft über Grund und Notwendigkeit der Haushaltsansätze die geändert werden sollen.
Änderungsanträge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Krabbelhauses
Neuer Haushaltsansatz 30.000 Euro.
(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Fassadensanierung Sporthalle Nieder-Ofleiden
Neuer Haushaltsansatz 50.000 Euro.
Antrag zurückgezogen
IKEK: Investition in die Ofensanierung Backhaus Büßfeld
Info Bürgermeisterin Simke Ried: wurde in IKEK aufgenommen.
Antrag zurückgezogen
Reduzierung des Haushaltsansatzes für Feldwegebaumaßnahmen (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Haushaltsansatz 120.000 Euro, Ansatz neu 64.000 Euro
(Stimmberechtigt 9) 4 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Sinnvolle Reduzierung des Winterdienstes und der Straßenreinigung
Antrag zurückgezogen
Kassenautomat für das Freibad
Neuer Haushaltsansatz 50.000 Euro
Antrag zurückgezogen
Erhöhung der Spielapparatesteuer um 5%
Hierzu ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) notwendig. Dies ist im Rahmen der nächsten Stadtversammlung möglich.
Änderungsvorschläge Demokratisches BÜRGERFORUM Homberg (Ohm)
EDV (Anschaffung von Software)
Haushaltsansatz 94.000 Euro, Ansatz neu 18.000 Euro
Verschieben in Folgejahr
Bürgermeisterin Simke Ried teilt mit, dass durch zusätzliche Digitalisierung von Vorgängen beim Vogelsbergkreis und dem Land Hessen eine Notwendigkeit besteht.
(Stimmberechtigt 9) 1 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Kita (Neubau) Nieder-Ofleiden. Abstandnehmen von der Maßnahme
Hauhaltansatz 2.715.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro
(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Beteiligungen (an Energieanlagen)
Haushaltansatz 15.000 Euro, Ansatz neu 5.000 Euro
Antrag zurückgezogen
Straßenbau Homberg (Gehweg Hochstraße)
Verschieben auf Folgejahre
Haushaltsansatz 20.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro
(Stimmberechtigt 9) 1 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Kläranlage Nieder-Ofleiden (PV-Anlage)
Haushaltsansatz 160.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro
Antrag zurückgezogen
Kläranlage Nieder-Ofleiden (Anschaffungen)
Laboreinrichtung, Werkstatt
Haushaltsansatz 75.000 Euro Ansatz neu 0,00 Euro
Antrag zurückgezogen
Bauhof (Lagerplatz)
Haushaltsansatz 15.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro
Antrag zurückgezogen
Gebäudemanagement (Schließanlage)
Verschieben auf Folgejahre
Haushaltsansatz 65.000 Euro Ansatz neu 5.000 Euro
(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Gebäudemanagement (PV-Anlagen)
Haushaltsansatz 100.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro
Verschieben auf Folgejahre
(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Liegenschaftsverwaltung (Kauf bebaute Grundstücke)
Verschieben auf Folgejahre
Evtl. Bürgerbüro
Haushaltsansatz 100.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro
(Stimmberechtigt 9) 4 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist abgelehnt.
Der Ausschussvorsitzende Rolf Süßmann lässt über die Beschlussempfehlungen der vorliegenden Drucksache zum Haushalt 2025 abstimmen.
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss an die Stadtverordnetenversammlung
Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 wird beschlossen.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 wird beschlossen.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
Der Stellenplan 2025 wird beschlossen.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
Die Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2025 wird nebst allen Anlagen beschlossen.
(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Antrag ist angenommen.
| 7. | Verschiedenes |
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Schluss der Sitzung: 22:20 Uhr
| Der Ausschussvorsitzende | Der Schriftführer |
| Rolf Süßmann | Gerhard Kuntz |