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Ausgabe 10/2025
H-Bekanntmachungen
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Protokoll zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2024

Anwesend:

Ausschussvorsitzender:

Süßmann, Rolf

Ausschussmitglieder:

CDU-Fraktion

Hofmann, Tobias

Reiß, Bernd

Widauer, Kai

SPD-Fraktion

Schäfer-Langohr, Gabriele

Stock, Alexander

Fraktion BÜRGERFORUM

Hisserich, Eckhard

FREIE WÄHLER-Fraktion

Krebühl, Michael

Fraktion Ökologische Liste

Müller, Elke

Stadtverordnetenvorsteher/ Stellvertreter

Fraktionsvorsitzende:

Morneweg, Leonard

Mitglieder des Magistrats:

Ried, Simke

Plitzko, Friedrich Felix

Swoboda, Lothar

Wolf, Petra

Verwaltung/ Gäste:

Kuntz, Gerhard

Kuntz, Gerhard, Schriftführer

Hisserich, Astrid, Leiterin Finanzverwaltung

Lück, Christoph, Leiter Bauverwaltung

Nicht anwesend/ entschuldigt:

Fischer, Andreas

Lein, Nicholas

Schlemmer, Barbara

Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr

öffentliche Sitzung

1.

Eröffnung und Begrüßung

Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

2.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit, Einwendungen gegen die Tagesordnung

Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Kai Widauer beantragt, die Reihenfolge der Beratung von TOP 6 (VL-214/2024, 3. Erg.) mit TOP 5 (VL-213/2024, 3. Erg.) zu tauschen.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

3.

Satzungsrecht der Stadt Homberg (Ohm)

Wasserversorgungssatzung der Stadt Homberg (Ohm)

VL-215/2024

3. Ergänzung

Ausschussvorsitzender Rolf Süßmann beantragt das Rederecht für die Leiterin der Finanzabteilung Astrid Hisserich und Bauamtsleiter Christoph Lück bei allen Tagesordnungspunkten.

Beschluss:

Das Rederecht für Astrid Hisserich und Christoph Lück bei allen Tagesordnungspunkten wird erteilt.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

Bürgermeisterin Simke Ried verweist auf das Referat von Markus Kellner (Schüllermann und Partner) in der vorigen Sitzung des HFA.

Der Ausschussvorsitzende Rolf Süßmann macht folgenden Beschlussvorschlag:

§ 26 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:

Die Gebühr beträgt pro cbm 3,13 Euro.

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beschluss:

§ 26 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:

Die Gebühr beträgt pro cbm 3,13 Euro.

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

4.

Satzungsrecht der Stadt Homberg (Ohm)

Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm)

VL-216/2024

3. Ergänzung

Der Ausschussvorsitzende Rolf Süßmann macht folgenden Beschlussvorschlag:

1. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,47 EUR jährlich erhoben.

2. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,73 EUR. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beschluss:

1. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,47 EUR jährlich erhoben.

2. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Homberg (Ohm) wird in folgenden Wortlaut geändert:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,73 EUR.

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

5.

Satzungsrecht der Stadt Homberg (Ohm)

Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

VL-214/2024

3. Ergänzung

Bürgermeisterin Simke Ried verweist auf die Einkommensneutralität die das Maß sein muss. Das Gesamtergebnis der Einnahmen aus der Grundsteuer im Jahr 2024 und der Grundsteuer im Jahr 2025 ist nach dem Vorschlag des Magistrats gleich.

Eckhard Hisserich macht folgenden Beschlussvorschlag:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 333,40%

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 409,77%

für die Gewerbesteuer 420 %

Der Ausschussvorsitzende Rolf Süßmann macht folgenden Beschlussvorschlag:

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 432%

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 432%

für die Gewerbesteuer 420 %

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beschluss:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 333,40%

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 409,77%

für die Gewerbesteuer 420 %

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 1 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Beschluss:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 432%

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) 432%

für die Gewerbesteuer 420 %

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

6.

Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2025

VL-213/2024

3. Ergänzung

Leonard Morneweg fragt nach dem Konzept für den Bauhof.

Bauamtsleiter Christoph Lück zeigt in einer Präsentation die Aufgaben des Bauhofs. Er informiert über die benötigten Fahrzeuge und Geräte. Er berichtet weiter über den Zustand der Fahrzeuge und über die Unterhaltungskosten der beiden Unimogs.

Nach kurzer Diskussion stellt Kai Widauer den Antrag die Neuanschaffung eines Baggers mit einem Sperrvermerk zu belegen.

Beschluss:

Der Haushaltsansatz für einen Bagger wird mit einem Sperrvermerk belegt.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

Zu den Änderungsanträgen geben Bürgermeisterin Simke Ried, Bauamtsleiter Christoph Lück und die Leiterin der Finanzverwaltung Astrid Hisserich Auskunft über Grund und Notwendigkeit der Haushaltsansätze die geändert werden sollen.

Änderungsanträge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Krabbelhauses

Neuer Haushaltsansatz 30.000 Euro.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Fassadensanierung Sporthalle Nieder-Ofleiden

Neuer Haushaltsansatz 50.000 Euro.

Antrag zurückgezogen

IKEK: Investition in die Ofensanierung Backhaus Büßfeld

Info Bürgermeisterin Simke Ried: wurde in IKEK aufgenommen.

Antrag zurückgezogen

Reduzierung des Haushaltsansatzes für Feldwegebaumaßnahmen (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Haushaltsansatz 120.000 Euro, Ansatz neu 64.000 Euro

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 4 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Sinnvolle Reduzierung des Winterdienstes und der Straßenreinigung

Antrag zurückgezogen

Kassenautomat für das Freibad

Neuer Haushaltsansatz 50.000 Euro

Antrag zurückgezogen

Erhöhung der Spielapparatesteuer um 5%

Hierzu ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Homberg (Ohm) notwendig. Dies ist im Rahmen der nächsten Stadtversammlung möglich.

Änderungsvorschläge Demokratisches BÜRGERFORUM Homberg (Ohm)

EDV (Anschaffung von Software)

Haushaltsansatz 94.000 Euro, Ansatz neu 18.000 Euro

Verschieben in Folgejahr

Bürgermeisterin Simke Ried teilt mit, dass durch zusätzliche Digitalisierung von Vorgängen beim Vogelsbergkreis und dem Land Hessen eine Notwendigkeit besteht.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 1 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Kita (Neubau) Nieder-Ofleiden. Abstandnehmen von der Maßnahme

Hauhaltansatz 2.715.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Beteiligungen (an Energieanlagen)

Haushaltansatz 15.000 Euro, Ansatz neu 5.000 Euro

Antrag zurückgezogen

Straßenbau Homberg (Gehweg Hochstraße)

Verschieben auf Folgejahre

Haushaltsansatz 20.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 1 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Kläranlage Nieder-Ofleiden (PV-Anlage)

Haushaltsansatz 160.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro

Antrag zurückgezogen

Kläranlage Nieder-Ofleiden (Anschaffungen)

Laboreinrichtung, Werkstatt

Haushaltsansatz 75.000 Euro Ansatz neu 0,00 Euro

Antrag zurückgezogen

Bauhof (Lagerplatz)

Haushaltsansatz 15.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro

Antrag zurückgezogen

Gebäudemanagement (Schließanlage)

Verschieben auf Folgejahre

Haushaltsansatz 65.000 Euro Ansatz neu 5.000 Euro

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Gebäudemanagement (PV-Anlagen)

Haushaltsansatz 100.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro

Verschieben auf Folgejahre

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 2 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Liegenschaftsverwaltung (Kauf bebaute Grundstücke)

Verschieben auf Folgejahre

Evtl. Bürgerbüro

Haushaltsansatz 100.000 Euro, Ansatz neu 0,00 Euro

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 4 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist abgelehnt.

Der Ausschussvorsitzende Rolf Süßmann lässt über die Beschlussempfehlungen der vorliegenden Drucksache zum Haushalt 2025 abstimmen.

Empfehlung des Haupt- und Finanzausschuss an die Stadtverordnetenversammlung

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 wird beschlossen.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2024 bis 2028 wird beschlossen.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

Der Stellenplan 2025 wird beschlossen.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

Die Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2025 wird nebst allen Anlagen beschlossen.

Beratungsergebnis:

(Stimmberechtigt 9) 7 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Der Antrag ist angenommen.

7.

Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

Schluss der Sitzung: 22:20 Uhr

Der Ausschussvorsitzende

Der Schriftführer

Rolf Süßmann

Gerhard Kuntz