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Ohmtal-Bote
Ausgabe 11/2026
H-Bekanntmachungen
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Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Maulbach

Am Montag, den 23.03.2026 um 19:30 Uhr, findet in der Gaststätte Peins Eck, Wäldershäuser Straße 8, Ortsteil Maulbach, 35315 Homberg (Ohm), die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Maulbach für die Jagdjahre 2025/2026 statt.

Alle im Genossenschaftskataster eingetragenen Grundstückseigentümer oder die mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter sind dazu eingeladen. Jeder Genosse kann sich gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung durch ein Kind, den Ehegatten, ein Elternteil oder einen anderen Genossen vertreten lassen, sofern der Bevollmächtigte voll geschäftsfähig ist und dem Jagdvorstand vor Beginn der Genossenschaftsversammlung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird, die von allen Grundstückseigentümern unterschrieben ist. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Genossen vertreten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Maulbach
  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
  4. Verlesung der Niederschrift der Genossenschaftsversammlung vom 26.03.2025
  5. Bericht des Jagdvorstandes
  6. Bericht des Jagdpächters
  7. Kassenbericht
  8. Prüfungsbericht des Vorsitzenden des Genossenschaftsausschusses
  9. Genehmigung der Jahresrechnung mit Entlastung des Jagdvorstands und des Kassenführers
  10. Verwendung des Jagdertrags
  11. Jagdwertminderung Entschädigungsvereinbarung BAB 49
  12. Wahl des neuen Jagdvorstandes
  13. Verschiedenes

Das Jagdkataster liegt in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 23.03.2026 zur Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Verwaltungsgebäude Marktstraße 29, 1. OG, Bauverwaltung, 35315 Homberg (Ohm), während der allgemeinen Dienstzeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus. Eigentumsveränderungen gemäß § 2 Abs. 5 der rechtskräftigen Satzung, genehmigt durch die untere Jagdbehörde des Vogelsbergkreises am 03.09.2020, wurden dem Vorstand seit der letzten Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Maulbach am 26.03.2025 durch Vorlage eines entsprechenden Grundbuchauszuges, bis zu der Veröffentlichung der Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Maulbach des Geschäftsjahres 2025/2026, nicht angezeigt.

Die bevorstehende Bekanntmachung wurde am 06.03.2026 gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Homberg (Ohm) auf der Internetseite der Stadt Homberg (Ohm) unter www.homberg.de fristgerecht veröffentlicht.