Gemarkungen Homberg (Ohm), (Gewerbe- und Industriegebiet mit Ausgleichsflächen) und Nieder-Ofleiden (Entwidmung Ausgleichsfläche)
| hier: | a) | Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) |
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| b) | Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 Abs. 3 HBO (Inkrafttreten der Satzung) |
a) Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat den o. g. Bebauungsplan für die in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereiche am 02.11.2022 als Satzung beschlossen, s. folgende Abbildungen.
Gewerbe- und Industriegebiet mit Ausgleichsflächen, Gemarkung Homberg (Ohm)
Ausgleichsfläche, Gemarkung Nieder-Ofleiden, Flur 9 (Entwidmung)
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 35315 Homberg (Ohm), 1. Obergeschoss, Zimmer 1.4 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann diese Planung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt unter https://www.homberg.de/de/leben/bauen-wohnen/rechtskraeftige-bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden.
b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 Abs. 3 HBO
Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.
Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.
Homberg (Ohm), 17.03.2023