Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 12/2023
H-Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm)

Bebauungsplan „Radweg auf ehemaliger Bahntrasse, Ober-Ofleiden bis einschl. Brücke Krebsbach“, Homberg (Ohm)

hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgenden Abbildungen dargestellten Geltungsbereich am 02.11.2022 als Satzung beschlossen.

Abbildungen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 35315 Homberg (Ohm), 1. Obergeschoss, Zimmer 1.4 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann diese Planung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB kann der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Stadt unter https://www.homberg.de/de/leben/bauen-wohnen/rechtskraeftige-bebauungsplaene eingesehen und heruntergeladen werden.

Homberg (Ohm), 17.03.2023

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin