Hiermit gebe ich bekannt, dass Frau Julia Tribula, wohnhaft Hauptstraße 39, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Appenrod, mir mit schriftlicher Erklärung den Verzicht auf ihr Mandat im Ortsbeirat Appenrod erklärt hat. Ich stelle fest, dass Frau Julia Tribula damit aus dem Ortsbeirat Appenrod ausgeschieden ist.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. I S. 871) stelle ich fest, dass aufgrund des Verlustes der Wählbarkeitsvoraussetzungen der nächste Bewerber Herr Thomas Panke nicht nachberufen werden kann. Als nächster noch nicht berufener Bewerber rückt Herr Pascal Schleich, wohnhaft Hauptstraße 28, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Appenrod in den Ortsbeirat Appenrod nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Homberg (Ohm), 13.03.2024