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Ohmtal-Bote
Ausgabe 13/2023
H-Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Stadt Homberg (Ohm)

Haushaltssatzung

2023

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.938.915 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.841.480 EUR

mit einem Saldo von

- 1.902.565 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

Mit dem Gesamtbetrag der Erträge

66.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15 EUR

mit einem Saldo von

65.985 EUR

mit einem Fehlbedarf von

1.836.580 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 618.933 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.001.086 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.210.830 EUR

mit einem Saldo von

- 3.209.744 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

429.449 EUR

mit einem Saldo von

2.570.551 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

1.258.126 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

420 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 %

2. Gewerbesteuer auf 400 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Ergebnisplan und der Finanzplan werden gemäß der örtlichen Organisationsstruktur nach Fachbereichen in die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne 10 - Gemeindeorgane, 20 - Hauptverwaltung, 30 - Finanzverwaltung und 40 - Bauverwaltung unterteilt.

Homberg (Ohm), 07.02.2023

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Vogelsbergkreises

als Behörde der Landesverwaltung

Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2023;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Homberg (Ohm),

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

3.000.000 €

(in Worten: drei Millionen Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung aufgeführten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Lauterbach, 07.03.2023

Görig
Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2023 bis 11.04.2023 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen, aber telefonisch erreichbar

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Homberg (Ohm), 24.03.2023

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin