Stadt Homberg (Ohm)
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) am 06.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 18.938.915 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.841.480 EUR |
| mit einem Saldo von | - 1.902.565 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| Mit dem Gesamtbetrag der Erträge | 66.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15 EUR |
| mit einem Saldo von | 65.985 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | 1.836.580 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 618.933 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.001.086 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.210.830 EUR |
| mit einem Saldo von | - 3.209.744 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 429.449 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.570.551 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 1.258.126 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 420 % |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 % |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 % |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 06.02.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Ergebnisplan und der Finanzplan werden gemäß der örtlichen Organisationsstruktur nach Fachbereichen in die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne 10 - Gemeindeorgane, 20 - Hauptverwaltung, 30 - Finanzverwaltung und 40 - Bauverwaltung unterteilt.
Homberg (Ohm), 07.02.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Vogelsbergkreises
als Behörde der Landesverwaltung
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2023;
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Homberg (Ohm), |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
3.000.000 €
(in Worten: drei Millionen Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung aufgeführten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
500.000 €
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Lauterbach, 07.03.2023
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2023 bis 11.04.2023 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen, aber telefonisch erreichbar |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Homberg (Ohm), 24.03.2023