Bei der Stadt Homberg (Ohm) sind für das Ortsgerichts Homberg (Ohm) I die Ehrenämter
| - | einer Ortsgerichtsvorsteherin/eines Ortsgerichtsvorstehers und |
| - | einer stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin/ eines stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers |
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Der Ortsgerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Kernstadt Homberg.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn die/der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr erreicht hat (§ 7 Abs. 1 Ortsgerichtsgesetz).
Die Aufgaben des Ortsgerichts umfassen im Wesentlichen:
| - | Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, |
| - | Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht, |
| - | Nachlasssicherung, |
| - | Schätzung von Immobilien und Grundstücken. |
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollten mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Ortsgerichtsmitglieder müssen ihren Wohnsitz im Ortsgerichtsbezirk haben. Sie/Er darf nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein und darf nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und müssen entsprechend § 31 Gerichtsverfassungsgesetz die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Bewerbungen werden bis zum 28. April 2023 an den Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), oder per Mail an stadt@homberg.de erbeten.
Homberg (Ohm), 12. April 2023