Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 15/2025
H-Bürgerinfo
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sondermüll-Kleinmengensammlung

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) in Lauterbach, Am Graben 96, führt am Samstag, den 12.04.2025 wieder eine Sammelaktion zur Beseitigung von Problemabfall aus Haushalten, Kleingewerben und Schulen durch. Das Sammelfahrzeug steht

von 09.00 Uhr - 13.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus, Güntersteiner Weg 4 in Homberg

zur Entgegennahme von Sonderabfällen bereit. Anliefern können Sie Abfälle, die gesundheits- und umweltgefährdend sind und daher nicht in die Mülltonne oder ins Abwasser gehören.

Folgende Abfälle können bei der Sammlung abgegeben werden:

Abfälle rund ums Auto

Heimwerker-/Hobbychemikalien

-

Abschmierfette

-

Abbeizer

-

Verunreinigtes Benzin,

verunreinigter Dieselkraftstoff

-

Fotochemikalien

-

Bremsflüssigkeiten

-

Holzschutzmittel

-

Frostschutzmittel

-

Klebstoffe

-

Kaltreiniger

-

Flüssige Lacke und Farben (keine lösemittel- freien/Dispersionsfarben)

-

Ölfilter

-

Unterbodenschutz

(kein Altöl u. Autobetterien)

-

Laugen und Säuren

-

Lösungsmittel (Terpentin, Terpentinsatz, Xylol, etc.)

-

Rostschutzmittel

Gartenchemikalien

Haushaltschemikalien

-

Düngemittel

-

Desinfektionsmittel

-

Unkraut-/Schädlingsbekämpfungsmittel

-

Entfärber, Fleckenentferner

-

Entkalker

-

Mottenschutzmittel

-

Reinigungsmittelreste (Sanitär-/Backofenreiniger, etc.)

Ölhaltige Festabfälle

Sonstiges

-

Ölbinder

-

Gifte und Laborchemikalien

-

Ölfilter

-

PCB-haltige Kondensatoren

-

Ölgetränkte Lappen

und Putzwolle (tropfend)

-

Quecksilberthermometer

-

Quecksilberhaltige Schalter

-

Teilentleerte Spraydosen

-

Nur folgende Altmedikamente: Krebsmedikamente, Hormonpräparateund Virus hemmende Medekamente

Keine Annahme von:
Leuchtstoffröhren/Gasentladungslampen

Privatpersonen können diese kostenlos direkt am Entsorgungszentrum Vogelsberg abgeben.

Telefon: 06638-1249 oder kostenfrei bei einer Sammelstelle von www.lightcycle.de

Gewerbliche Mengen bei der Sammelstelle von www.lightcycle.de

Batterien

Rückgabe bei der Stadtverwaltung, Handel oder dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (keine Annahme von Lithium über 500 g).

Autobatterien

bitte über den Handel oder einen Schrotthändler abgeben.

Bitte beachten Sie:
  • Dispersionsfarben und ausgehärtete Lacke sind Restabfälle

  • Nach der Altölverordnung sind Tankstellen, Werkstätten und Geschäfte verpflichtet, Altöl zurückzunehmen (bei Vorlage des Kaufbeleges kostenlos, ohne Beleg kostenpflichtig)

  • Nach der Batterienverordnung ist der Handel verpflichtet, Batterien zurückzunehmen. Geschäfte bieten Abgabemöglichkeiten an

Mengenbegrenzung und Kosten
  • Annahme von privaten Personen gegührenfrei

  • Pro Person maximal 100 kg

  • Pro Person maximal 20 Liter pro Behältnis

  • bei Säuren & Laugen maximal 10 Liter pro Behältnis

  • Gewerbliche Anlieferer haben 5,50 € je kg zu zahlen, Rechnungsstellung

Die Annahme der wegen gefährlicher Reaktionen stets getrennt zu verwahrenden Sonderabfälle kann nur in verschlossenen Gebinden - möglichst in Originalbehältnissen belassen - von maximal 20 Liter Behältervolumen erfolgen. Bei Säuren und laugen max. 10 Liter pro Behältnis.

Um die Sonderabfall-Kleinmengensammlung von unnötigem Verpackungsmaterial zu entlasten, sind insbesondere Pflanzenschutzmittelbehältnisse nach deren Entleerung und anschließendem Reinigen aufzuschneiden und in den "Gelben Sack" zu geben. Das dabei anfallende Spülwasser bitte wieder im Pflanzenschutz ordnungsgemäß verwenden.

Sauber entleerte, tropffreie und spachtelreine Weißblechbehälter sollten nach ihrem Verpressen dem Altwarenhändler angeboten werden.

Behältnisse mit ausgehärteten Farbresten gehören in die Gelbe Tonne, wenn Sie die Rückstände entfernen können. Sollten sich die ausgehärteten Farbreste nicht vom Behältnis trennen lassen, sind sie dem Restmüll zuzuordnen

Bitte geben Sie den Sonderabfall persönlich beim "Verantwortlichen Personal" am Sammelfahrzeug ab. Bei Verhinderung können auch Dritte, die dann über den Inhalt genauestens zu informieren sind, beauftragt werden. Die Sonderabfälle sollten beschriftet sein. Das Personal ist angewiesen, die umseitig genannten Sammeltermine (Standort, Standzeit) genau einzuhalten. Sollte dennoch einmal eine Verzögerung eintreten, warten Sie bitte am Einsammelort.

Keinesfalls darf Sonderabfall unbeaufsichtigt abgestellt werden, der dann eine ernstzunehmende Gefahr für Kinder darstellt und vom Sammelfahrzeug nicht mehr anzunehmen ist.

Den Weisungen des "Verantwortlichen Personals" am Sammelfahrzeug ist Folge zu leisten. Für Schäden, die beim Andienen des Sonderabfalls entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.

Radioaktive Stoffe dürfen nicht am Schadstoffmobil angenommen werden.

Radioaktive Stoffe mit Strahlenzeichen müssen über die Hessische Landessammelstelle für radioaktive Abfälle einem dafür vorgesehenen Endlager zugefügt werden. Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen, Fachbereich Strahlenschutz, Telefon 0641/303-0

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte beim ZAV, Telefon 06641/9671-0 an, der Ihnen zu weiteren Auskünften gerne zur Verfügung steht.