Gemäß § 9 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Maulbach ist die Niederschrift einer Genossenschaftsversammlung im Geschäftszimmer des Jagdvorstandes zwei Wochen lang zur Einsichtnahme der Genossen öffentlich auszulegen.
Die Niederschrift der Genossenschaftsversammlung vom 26.03.2025 liegt in der Zeit vom 16.04.2025 bis 30.04.2025 zur Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 29, 1. OG Bauverwaltung, 35315 Homberg (Ohm) während der allgemeinen Dienststunden montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus.
Homberg (Ohm), 07.04.2025