Titel Logo
Ohmtal-Bote
Ausgabe 17/2023
H-Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kommunalwahlen am 14.03.2021; Nachrücken in den Ortsbeirat Gontershausen

Hiermit gebe ich bekannt, dass Herr Christian Grünewald, wohnhaft Am Ortsring 23, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Gontershausen, mir mit schriftlicher Erklärung den Verzicht auf sein Mandat im Ortsbeirat Gontershausen erklärt hat. Ich stelle fest, dass Herr Christian Grünewald damit aus dem Ortsbeirat Gontershausen ausgeschieden ist.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft Gontershausen Herr Sascha Löchel, wohnhaft Am Kirchpfad 9, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Gontershausen nachrückt. Herr Löchel hat mit schriftlicher Erklärung den Verzicht auf sein Mandat erklärt.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft Gontershausen Herr David Pitzer, wohnhaft Am Hermesgarten 2, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Gontershausen nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Homberg (Ohm), 26.04.2031

Der besondere Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm)
gez. Haumann