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Ohmtal-Bote
Ausgabe 17/2024
H-Bekanntmachungen
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Änderung der Hebesatzsatzung (Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer) der Stadt Homberg (Ohm)

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuer-gesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.04.2024 die folgende Änderungs-satzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Homberg (Ohm) vom 04.06.2020 beschlossen:

§ 1 erhält folgenden Wortlaut:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

580%

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

580%

3.

für die Gewerbesteuer

420%.

§ 2 erhält folgenden Wortlaut:

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2024.

§ 3 erhält folgenden Wortlaut:

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die

Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Homberg (Ohm), 19.04.2024

Simke Ried
Bürgermeisterin

Bekanntmachungsvermerk:

Die vorstehend ausgefertigte Satzung wurde am ______________ im ________________ öffentlich bekannt gemacht.