Hiermit gebe ich bekannt, dass Herr Hartmut Dörr, wohnhaft Lärchenweg 17, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Ober-Ofleiden, und Herr Jürgen Unzeitig, wohnhaft Eschenweg 26, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Ober-Ofleiden, mir mit schriftlicher Erklärung den Verzicht auf ihre Mandate im Ortsbeirat Ober-Ofleiden erklärt haben. Ich stelle fest, dass Herr Harmut Dörr und Herr Jürgen Unzeitig damit aus dem Ortsbeirat Ober-Ofleiden ausgeschieden sind.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915) stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Ober-Ofleiden erschöpft ist und somit die Sitze unbesetzt bleiben.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Homberg (Ohm), 03.05.2023