Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und Konzeptentwurf zur Umweltprüfung im Zeitraum vom
Montag den 15.05.2023 bis einschließlich Freitag den 16.06.2023
im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss, Zimmer 0.1, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Homberg (Ohm) unter https://www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb/ und dem zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden.
Während der o.g. Zeit können Stellungnahmen von jedermann schriftlich, per Email an info@grosshausmann.de oder während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung auch zur Niederschrift unter der genannten Adresse abgegeben werden.
Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Vorentwurf gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Homberg (Ohm), 25.04.2023