Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) am 20.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 21.026.662 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 22.876.774 EUR |
| mit einem Saldo von | - 1.850.112 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge | 82.770 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 82.770 EUR |
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| mit einem Fehlbedarf von | 1.767.342 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 621.432 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.962.112 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.029.430 EUR |
| mit einem Saldo von | - 6.067.318 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 508.369 EUR |
| mit einem Saldo von | 5.491.631 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 1.197.119 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.637.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr2024 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 580 % |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 580 % |
2. | Gewerbesteuer auf | 420 % |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 20.02.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Der Ergebnisplan und der Finanzplan werden gemäß der örtlichen Organisationsstruktur nach Fachbereichen in die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne 10 - Gemeindeorgane, 20 - Hauptverwaltung, 30 - Finanzverwaltung und 40 - Bauverwaltung unterteilt.
§ 9
Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfend gelten
| a) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind, |
| b) | alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 15.000 EUR. |
Homberg (Ohm), 21.02.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Vogelsbergkreises
als Behörde der Landesverwaltung
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Homberg (Ohm), |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
6.000.000 €
(in Worten: sechs Millionen Euro)
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| gemäß § 103 Abs. 2 HGO, |
| 3. | die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
1.637.000 €
(in Worten: Eine Million sechshundertsiebenunddreißigtausend Euro)
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| gemäß § 102 Abs. 4 HGO, |
| 4. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung aufgeführten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
500.000 €
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Lauterbach, 24.04.2024
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.05.2024 bis 21.05.2024 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen, aber telefonisch erreichbar |
| Donnerstag: | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag: | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Homberg (Ohm), 03.05.2024