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Ohmtal-Bote
Ausgabe 19/2024
H-Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) am 20.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

21.026.662 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

22.876.774 EUR

mit einem Saldo von

- 1.850.112 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge

82.770 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

82.770 EUR

mit einem Fehlbedarf von

1.767.342 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 621.432 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.962.112 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.029.430 EUR

mit einem Saldo von

- 6.067.318 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

508.369 EUR

mit einem Saldo von

5.491.631 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

1.197.119 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.637.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

580 %

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

580 %

2.

Gewerbesteuer auf

420 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 20.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Ergebnisplan und der Finanzplan werden gemäß der örtlichen Organisationsstruktur nach Fachbereichen in die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne 10 - Gemeindeorgane, 20 - Hauptverwaltung, 30 - Finanzverwaltung und 40 - Bauverwaltung unterteilt.

§ 9

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfend gelten

a)

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,

b)

alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 15.000 EUR.

Homberg (Ohm), 21.02.2024

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Vogelsbergkreises

als Behörde der Landesverwaltung

Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2024;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Homberg (Ohm),

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Homberg (Ohm) für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

6.000.000 €

(in Worten: sechs Millionen Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

3.

die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.637.000 €

(in Worten: Eine Million sechshundertsiebenunddreißigtausend Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 HGO,

4.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung aufgeführten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

Lauterbach, 24.04.2024

Görig
Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.05.2024 bis 21.05.2024 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Dienstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen, aber telefonisch erreichbar

Donnerstag:

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag:

07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Homberg (Ohm), 03.05.2024

Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin