Das Amt für Bodenmanagement Marburg -Flurbereinigungsbehörde- macht die im Betreff genannte Besitzeinweisung bekannt. Auf die entsprechende Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Homberg (Ohm) www.homberg.de wird nachrichtlich hingewiesen. Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, diese während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Homberg (Ohm), den 07.05.2025