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Ohmtal-Bote
Ausgabe 2/2023
H-Bekanntmachungen
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Hauptsatzung der Stadt Homberg (Ohm)

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) in ihrer Sitzung am 19.12.2022 die Hauptsatzung vom 29.02.1988 in der Fassung vom 29.04.2021 wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 3 Buchstaben c), d) und e) der Hauptsatzung werden in folgenden Wortlaut geändert:

c)

die Entscheidung über den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken bis zu einem Betrag von 50.000,-- Euro.

d)

die Entscheidung, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird bis zu einem Betrag von 50.000,-- Euro.

e)

die Entscheidung über Verpachtung und Vermietung.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzungsänderung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Homberg (Ohm), den 21.12.2022

Simke Ried
Bürgermeisterin