Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 15.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Gießen und das Amtsgericht Alsfeld gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
01.06.2023 bis zum 09.06.2023
während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Rathaus, Marktstraße 26, Zimmer 0.1, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Rathaus, Marktstraße 26, Zimmer 0.1, 35315 Homberg (Ohm) Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Homberg (Ohm), 31.05.2023