Aufgrund der §§ 6, 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände sowie des § 9 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Bleidenrod in ihrer Sitzung am 17.04.2025 die 2. Änderung der Verbandssatzung beschlossen.
Diese 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserverbandes Bleidenrod vom 25.03.2008 einschließlich der dazu ergangenen Genehmigung kann ebenso wie eine konsolidierte Gesamtausgabe der Verbandssatzung in der Zeit vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025 beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises in Raum B 105/ B 106 des Dienstgebäudes Goldhelg 20 in 36341 Lauterbach während folgender Sprechzeiten, und zwar von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Wasserverbandes Bleidenrod vom 25.03.2008 gebe ich hiermit bekannt. Sie tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
36341 Lauterbach, den 16.05.2025