Gemäß § 72 HGO kann der Gemeindevorstand (Magistrat) zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Die Kommissionen bestehen aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin, weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstands (Magistrats), Mitgliedern der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) und, falls dies tunlich erscheint, aus sachkundigen Einwohnern.
Die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes (Magistrats) werden vom Gemeindevorstand (Magistrat), die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner werden von der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) gewählt, die sachkundigen Einwohner auf Vorschlag der am Geschäftsbereich der Kommission besonders interessierten Berufs- und anderen Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen.
Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter (Stadtrat/Stadträtin).
Die oben aufgeführten Kommissionen der Stadt Homberg (Ohm) haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten bewährt und wertvolle Arbeit geleistet, sodass die genannten Kommissionen auch in der Legislaturperiode 2026 bis 2031 weiter bestehen bleiben sollen.
Gerne können sich weitere Interessierte der Kommissionsarbeit anschließen.
Bei Interesse an der Mitarbeit in einer Kommission freuen wir uns über Ihre Rückmeldung bis zum 30.06.2026 an den Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm) oder per E-Mail an bgm@homberg.de.