Amt für Bodenmanagement Fulda
Außenstelle Lauterbach
-Flurbereinigungsbehörde-
Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de
| Flurbereinigungsverfahren Gemünden - Nieder-Gemünden Gz.: 2-FD-05-26-23-01-B-0002#001 |
| Verfahrensnummer: F 2623 Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung vom 24.05.2023 (erschienen im Ohmtal-Boten Nr. 22 vom 31. Mai 2023) |
Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, findet am
Mittwoch Dienstag, den 11.07.2023 um 19:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Nieder-Gemünden
Brühlweg 6, 35329 Gemünden (Felda)
im Rahmen einer Teilnehmerversammlung statt.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft vertritt die Gemeinschaft der Teilnehmer bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit.
Wahlberechtigt und zur Wahlversammlung eingeladen sind alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren. Dies sind die Eigentümer der zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.
Zur Wahl des Vorstandes hat jeder Teilnehmer nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben somit auch nur eine Stimme. Teilnehmer, die den Termin nicht wahrnehmen wollen, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Stimmberechtigte, die gleichzeitig Bevollmächtigte sind, haben nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und die Vollmacht der Flurbereinigungsbehörde zu übergeben. Die Ladung sowie Vollmachtsvordrucke sind auch auf der Internetseite www.hvbg.hessen.de/F2623 unter der Rubrik Downloads verfügbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Lauterbach, den 24.05.2023