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Ohmtal-Bote
Ausgabe 24/2023
H-Bürgerinfo
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Schaffensbeitragssätze – Was ist das? Bin ich davon betroffen?

Aktuell liegt der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage (VL 76-2023) vor, die eine Erhöhung der Schaffensbeitragssätze für die Abwasserbeseitigung (Netz) und Wasserversorgung (Netz) empfiehlt. Da es hierzu zu vermehrten Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Homberg (Ohm) kommt, wollen wir auf diesem Weg erläutern, um welche Beitragsätze es sich dabei genau handelt:

Die Schaffensbeitragssätze sind für die Abwasserentsorgung in § 10 der Entwässerungssatzung geregelt. Sie betragen 5,55 € für den erstmaligen Anschluss an die Sammelleitung, sowie 0,77 € für den erstmaligen Anschluss an die Behandlungsanlage, jeweils je qm beitragsfähiger Fläche. Der Beitrag für den erstmaligen Anschluss an die Wasserversorgungsanlagen ist in § 13 der Wasserversorgungssatzung geregelt und beträgt 2,96 € zzgl. MwSt je qm beitragsfähiger Fläche.

Der Schaffensbeitrag fällt immer dann an, wenn ein Grundstück neu an die Wasserver- bzw. Abwasserentsorgungsanlagen der Stadt Homberg (Ohm) angeschlossen wird bzw. wenn eine Möglichkeit besteht, ein Baugrundstück anzuschließen. Er wird somit einmalig für alle Neuanschlüsse bzw. für anschließbare Baugrundstücke vom Grundstückseigentümer erhoben.

Diese oben genannten Schaffensbeitragssätze wurden nun neu kalkuliert. Im Rahmen der Kalkulation ergab sich, dass eine Erhöhung der Schaffensbeitragssätze notwendig ist. Hiervon handelt die oben genannte Vorlage der Stadtverordnetenversammlung, die demnächst im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird.

Der Schaffensbeitrag wird somit für die "Erschaffung" bzw. Erweiterung des öffentlichen Leitungsnetzes erhoben.

Um die Übersicht für die Bürgerinnen und Bürger zu vervollständigen, wollen wir weitere Kosten/Gebühren in diesem Bereich kurz erläutern:

Grundstücksanschlusskosten nach § 24 der Wasserversorgungssatzung bzw. § 22 der Entwässerungssatzung entstehen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung einer Anschlussleitung. Die Anschlussleitung ist das Verbindungsstück zwischen der öffentlichen Leitung und dem Grundstück bis hin zum Wasserzähler. Insbesondere können diese Kosten auch anfallen, wenn ein Hausanschluss infolge eines Rohrbruchs repariert werden muss. Diese Grundstücksanschlusskosten werden durch den Grundstückseigentümer nach den tatsächlich entstandenen Kosten des Bauträgers erstattet.

Die Stadt Homberg (Ohm) erhebt zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren für den Bereich Wasser / Abwasser. Diese wurden für die Jahre 2022 bis 2024 kalkuliert.

Danach liegt die durchschnittliche Benutzungsgebühr Schmutzwasser derzeit bei 4,15 € pro m³, die durchschnittliche kostendeckende Benutzungsgebühr Niederschlagswasser bei 0,62 pro m² versiegelte Fläche.

Für den Bereich der Wasserversorgung wird eine durchschnittliche kostendeckende Benutzungsgebühr in Höhe von 2,71 € brutto pro m³ verkauften Wassers erhoben.