Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.06.2026 die Anpassung der Marktgebührenordnung beschlossen. Die Standgebühr für Jahrmärkte (z. B. Kalter Markt) beträgt künftig 9,00 € je laufendem Frontmeter bzw. Quadratmeter pro Markttag; die bisherige Reinigungspauschale entfällt und ist integriert. Strompauschalen: 5 € (220 V) bzw. 15 € (Starkstrom). Zudem wurde klargestellt, dass bei Wochenmärkten (z. B. Bauernmarkt) der Magistrat aus Wirtschaftlichkeitsgründen ganz oder teilweise die Gebühren erlassen kann.