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Ohmtal-Bote
Ausgabe 28/2022
H-Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Fulda

Außenstelle Lauterbach

-Flurbereinigungsbehörde-

Peter-Grünberg-Platz 1

36341 Lauterbach

Tel.-Nr.: +49 (611) 535-1400

Fax-Nr.: +49 (611) 327605-200

E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-FD-05-10-28-01-B-0006#003

Flurbereinigungsverfahren Mücke-Atzenhain

Verfahrens-Nr.: UF 1028

Öffentliche Bekanntmachung

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

an alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens

Mücke-Atzenhain, UF 1028, Vogelsbergkreis

Im Flurbereinigungsverfahren von Mücke-Atzenhain, Vogelsbergkreis, erfolgt die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und die Anhörung der Beteiligten gem. § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 BGB I S. 546 in der derzeit gültigen Fassung - in Verbindung mit § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 29.11.2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit gültigen Fassung,

der Anhörungstermin wird anberaumt auf

Dienstag, den 26. Juli 2022

um 14.00 Uhr im

„Dorfgemeinschaftshaus Atzenhain“

Der Termin wird unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Corona-Regelungen abgehalten.

Von der Bekanntgabe sind betroffen:

  • Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren,

  • alle Nebenbeteiligten gem. § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung beschränken.

Der Flurbereinigungsplan Mücke-Atzenhain liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung aus:

Dienstag, den 26. Juli 2022

in der Zeit von 9.00 - 13.30 Uhr im

„Dorfgemeinschaftshaus Atzenhain“

Bei Bedarf kann auch im Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach- Einsicht genommen werden. Hierzu ist unter der Tel.-Nr. 0611 535-1461 ein Termin zu vereinbaren.

Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Pfleger wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan -Nachweis des Neuen Bestandes- zugestellt. Beteiligte, die an der Teilnahme zum Termin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Der Auszug ist zu dem Termin mitzubringen.

Eine Entschädigung für Zeitversäumnisse oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.

Darüber hinaus ist die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes über den Link

http://www.hvbg.hessen.de/UF1028 abrufbar.

Wer keine Erläuterung des Flurbereinigungsplanes wünscht und keinen Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan vorzubringen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Beteiligte, die Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan vorbringen wollen, werden auf folgende

Rechtsbehelfsbelehrung

hingewiesen:

Gegen den Flurbereinigungsplan steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Dieser kann im Anhörungstermin am 26. Juli 2022 oder innerhalb zwei Wochen danach

beim Amt für Bodenmanagement Fulda,

-Flurbereinigungsbehörde-

Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach

erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung

beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden

erhoben wird.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Veröffentlichung

Der Flurbereinigungsplan wird in der Flurbereinigungsgemeinde Mücke und in den angrenzenden Städten Grünberg, Homberg, Laubach, Ulrichstein und in denGemeinden Feldatal, Gemünden, Rabenau, Reiskirchen öffentlich bekannt gemacht.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Lauterbach, den 04.07.2022

Im Auftrag:
gez. Karl (L.S.)
Timo Karl
Verfahrensleiter