Bekanntmachung der erneuten Offenlage - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs.3 BauGB - Entwurfsoffenlage (2.Offenlage)
| (1) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) hat am 09.06.2022 gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 i.V.m. § 13a BauGB die erneute Auslegung des Bebauungsplanes „Ohmcenter“ - 3.Änderung im Stadtteil Ober-Ofleiden im beschleunigten Verfahren beschlossen. |
| (2) | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde zur 2.Offenlage reduziert und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden durch den Geltungsbereich erfasst: 150/4tlw., 178/13tlw., 178/15tlw. 178/16, 178/17, 178/18, 205/2, 206/1 und 225/1tlw. in der Flur 1, Gemarkung Ober-Ofleiden. |
| (3) | Ziel des Bebauungsplanes ist die Umwandlung des bisher ausgewiesenen Mischgebietes (MI) in ein Urbanes Gebiet (MU), um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden zu schaffen, in denen neben Wohnnutzungen auch eine Bankfiliale und weitere Dienstleistungsunternehmen zulässig sind. Gegenüber der bisherigen Planung erfolgt eine behutsame Nachverdichtung im Innenbereich. Das Flurstücks 151/2 (bisher MU4) soll jetzt nicht mehr überplant werden, so dass der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung auf das MU3 verkleinert wird. |
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| Die Stadt hat nach der 1.Offenlage ein Lärmschutzgutachten beauftragt, dessen Ergebnisse in den weiteren Planungsprozess und somit in die Plankarte (textliche Festsetzung) und Begründung mit einfließt. |
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| In der Summe der Änderungen der Planung ist eine erneute Entwurfsoffenlage gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 BauGB erforderlich. Die Stadtverordnetenversammlung hat auch gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 und 3 BauGB bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können und das die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden kann, hier auf 3 Wochen! |
| (4) | Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs.1 BauGB) abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. |
| (5) | In Ausführung des § 4a Abs.3 BauGB i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung (incl. integrierten Landschaftspflegerischer Planungsbeitrag) und Schalltechnische Untersuchung) eingeschränkt in der Zeit vom |
21.07.2022 - 12.08.2022 einschließlich
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| in der Stadtverwaltung Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), Erdgeschoss, Zimmer 0.1. öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen während der Dienststunden oder nach Vereinbarung z.B. schriftlich, elektronisch (per Email) oder zu Protokoll vorgebracht werden. |
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| Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro Fischer abgegeben werden. |
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| Es wird zudem gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 und 3 BauGB bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Plankarte und Begründung abgegeben werden können. Diese sind: |
Reduzierung des Geltungsbereiches - Herausnahme des Flurstücks 151/2 (bisher MU4)
Umweltrelevante Informationen - Schalltechnische Untersuchung Immissionsberechnung Nr. 5054, Büro Pfeifer, aus Ehringshausen)
Textliche Festsetzungen zum passiven Schallschutz.
| (6) | Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt (Homberg (Ohm) unter www.homberg.de/de/rathaus/aktuelles/bekanntmachung-bauleitplaene-4a-abs-4-baugb/ eingesehen und heruntergeladen werden. |
| (7) | Die Stadt Homberg (Ohm) hat in Absprache mit dem Vorhabenträgern gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt. |
| (8) | Es wird gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. |
Bauleitplanung der Stadt Homberg (Ohm), Stadtteil Ober-Ofleiden
Übersichtskarte
Bebauungsplan „Ohmcenter“ - 3. Änderung
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab
Homberg (Ohm), 08.07.2022