Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG hat der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Taxenordnung vom 01.06.2012 in der Fassung vom 05.08.2015 wie folgt geändert:
§ 2 Absatz 1 wird in folgenden Wortlaut geändert:
§ 2
Beförderungsentgelte
| (1) | Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis, dem Fahrpreis pro Kilometer, dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen. |
| a) | Der Grundpreis beträgt 2,60 €, |
| b) | Der Fahrpreis pro Kilometer beträgt 2,40 €, |
| c) | Der Wartezeitpreis pro 1 Stunde beträgt 30,00 €, (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten). Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten. |
Die Änderung tritt ab dem Tag nach der Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Verordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss des Magistrats übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Homberg (Ohm), den 21.07.2023