Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Ohm) in der Sitzung am 14.07.2022 die Satzung vom 12.07.2005 in der Fassung vom 13.11.2018 wie folgt geändert:
a)
§ 3 Absatz 1 wird bezüglich der Aufwandsentschädigung der Schriftführer/in in folgenden Wortlaut geändert:
Der/die Schriftführer/in erhält für die Teilnahme an einer Sitzung inklusive anschließender Fertigung der Niederschrift
bei einer Sitzungsdauer bis zu 1 Stunde 40,00 Euro pro Sitzung
bei einer Sitzungsdauer über 1 bis 2 Stunden 80,00 Euro pro Sitzung
bei einer Sitzungsdauer über 2 Stunden 120,00 Euro pro Sitzung
b)
§ 3 Absatz 10 wird in folgenden Wortlaut geändert:
Gemeindebediensteten kann die Zeit für die Schriftführertätigkeit abweichend von Abs. 1 auf deren Wunsch als Arbeitszeit gutgeschrieben und keine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Wahlmöglichkeit gilt zu jeder Sitzung.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzungsänderung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Homberg (Ohm), 28.07.2022