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Ohmtal-Bote
Ausgabe 31/2024
A-Ordnungsamt informiert
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Rückschnitt für Verkehrssicherheit

Rückschnitt für Verkehrssicherheit

Die Stadt weist darauf hin, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die in Gehwege und Straßen ragen.

Bedingt durch das feuchtwarme Wetter wachsen Sträucher und Bäume gerade besonders üppig. Die Stadt bittet Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer daher dringend, ihre Grundstücksgrenzen zu überprüfen und gegebenenfalls Hecken und Sträucher, die auf Wege und Straßen ragen zurückzuschneiden, um Beschwerden vorzubeugen.

Ein Rückschnitt ist unbedingt erforderlich, um eine freie und sichere Nutzung der Gehwege und Straßen zu gewährleisten. Die Verpflichtung für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Amöneburg ergibt sich aus unserer Straßenreinigungssatzung. In dieser ist unter anderem auch festgelegt, dass Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer regelmäßig die Gehwege und die Hälfte der Straßenfläche vor ihren Grundstücken zu reinigen haben. Dies umfasst die Entfernung von Laub und Unrat sowie das Freihalten von sogenannten Unkräutern.

Wichtiger Hinweis zum Rückschnitt: Vorab sollte unbedingt nach Vogelnestern geschaut werden, die nicht entfernt oder beschädigt werden dürfen, um brütende Vögel nicht zu gefährden. Hecken dürfen deswegen nur vom 1. Oktober bis 31. Februar stark gestutzt oder "auf den Stock gesetzt" werden. Ein Pflegeschnitt ist jedoch im Sommer erlaubt und für die Sicherheit oft notwendig.

Damit Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer nicht gefährdet werden und die Sichtachsen im Straßenverkehr frei bleiben, gilt:

Über Gehwegen und Radwegen müssen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 Meter entfernt werden, über einer Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter.

Zudem bittet die Stadt Amöneburg, Verkehrszeichen freizuhalten sowie Straßenläufe sauber zu halten. Die abgeschnittenen Äste, soweit sie keinen hohen Laubanteil haben, können kostenlos beim Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach abgegeben werden.