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Ohmtal-Bote
Ausgabe 31/2024
H-Bekanntmachungen
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Prüfung der Grabmalanlagen auf den städtischen Friedhöfen

Grabmalanlagen auf öffentlichen Friedhöfen unterliegen einer Prüfung ihrer Standsicherheit und sollen deshalb in jedem Jahr geprüft werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Friedhöfen.

Mit der Prüfung der Grabmalanlagen auf den städtischen Friedhöfen wurde das Sachverständigenbüro H. Steinbrecher beauftragt.

Für die Prüfung entstehen den Nutzungsberechtigten keine Prüfkosten.

Die Standsicherheitsprüfungen der Grabmalanlagen erfolgen nach den Vorgaben der

VSG 4.7 unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Natursteinakademie, den Vorgaben der Friedhofssatzung der Stadt Homberg (Ohm), dienen der Unfallverhütung und werden von einem Prüfberechtigten durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt in der 32. Kalenderwoche 2024 (06.08.2024 - 07.08.2024).

Nach Abschluss der Prüfung erhalten wir als Auftraggeber einen detaillierten Prüfbericht, in dem das Prüfergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweiligen aufgebrachten Prüflast dokumentiert wird.

Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen werden zur Sicherheit zusätzlich fotografiert, erhalten einen aufgeklebten gelben Warnhinweis und sind Bestandteil des Prüfberichts.

Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen werden durch die Stadt Homberg (Ohm) benachrichtigt.

Homberg (Ohm), 26.07.2024

Der Magistrat der
Stadt Homberg (Ohm)
Simke Ried
Bürgermeisterin