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Ohmtal-Bote
Ausgabe 31/2025
H-Bekanntmachungen
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Kommunalwahlen am 14.03.2021;

Nachrücken in den Ortsbeirat Schadenbach

Hiermit gebe ich bekannt, dass Herr Fabian Seibert, wohnhaft Torstraße 5, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Schadenbach, mir mit schriftlicher Erklärung den Verzicht auf sein Mandat im Ortsbeirat Schadenbach erklärt hat. Ich stelle fest, dass Herr Fabian Seibert damit aus dem Ortsbeirat Schadenbach ausgeschieden ist.

Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. I S. 871) stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Wählergemeinschaft Schadenbach Herr Martin Christel, wohnhaft Schäferstraße 5, 35315 Homberg (Ohm), Stadtteil Schadenbach, in den Ortsbeirat Schadenbach nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Homberg (Ohm), Marktstraße 26, 35315 Homberg (Ohm), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Homberg (Ohm), 21.07.2025

Der besondere Gemeindewahlleiter der Stadt
Homberg (Ohm)
gez. Haumann